Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage: Muss man eine Behinderung haben, wenn man sich in die Schwerbehindertenvertretung wählen lassen möchte? Wann sind da die nächsten Wahlen?
Viele Grüße, Ingo
Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage: Muss man eine Behinderung haben, wenn man sich in die Schwerbehindertenvertretung wählen lassen möchte? Wann sind da die nächsten Wahlen?
Viele Grüße, Ingo
Hallo Ingo,
herzlich willkommen im Poko Forum!
Die regelmäßigen Wahlen der SBV finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November alle vier Jahre statt (§ 94 Abs. 5 Satz 1 SGB IX). Das nächsten Wahlen sind in diesem Jahr.
Grundsätzlich sind alle im Betrieb nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit sechs Monaten dem Betrieb angehören (§ 94 Abs. 3 SGB IX).
Das schließt Menschen ohne Behinderung nicht aus.
Viele Grüße
Carsten Regner
Hallo Carsten,
ist Dir bekannt, inwieweit die Schwerbehindertenvertretung eigenständig sein muss ? Kann diese Funktion nicht "einfach" auch zusätzlich durch den Betriebsrat mit übernommen werden ?
Hallo Stelko,
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein selbstständiges Vertretungsorgan und ist dem BR nicht untergliedert. Sie ist mehr als unabhängige Sondereinrichtung zu verstehen, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Betriebsratsmitlieder können für die Wahlen zur Schwerbehindertenvertetung ebenfalls kandieiren. § 94 III SGB IX stellt klar, dass der Kandidat selbst nicht schwerbehindert sein muss.
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