Wählbarkeit

Hallo,

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  • Hallo Ingo,


    herzlich willkommen im Poko Forum!


    Die regelmäßigen Wahlen der SBV finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November alle vier Jahre statt (§ 94 Abs. 5 Satz 1 SGB IX). Das nächsten Wahlen sind in diesem Jahr.


    Grundsätzlich sind alle im Betrieb nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die


    - am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
    - seit sechs Monaten dem Betrieb angehören (§ 94 Abs. 3 SGB IX).


    Das schließt Menschen ohne Behinderung nicht aus.


    Viele Grüße
    Carsten Regner

  • Hallo Stelko,


    Die Schwerbehindertenvertretung ist ein selbstständiges Vertretungsorgan und ist dem BR nicht untergliedert. Sie ist mehr als unabhängige Sondereinrichtung zu verstehen, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Betriebsratsmitlieder können für die Wahlen zur Schwerbehindertenvertetung ebenfalls kandieiren. § 94 III SGB IX stellt klar, dass der Kandidat selbst nicht schwerbehindert sein muss.

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