Hallo,
wir haben in der veröffentlichten (Auslage) Wählerliste das Geburtsdatum mit angegeben. Ist das ein Anfechtungsgrund? Können wir per WV-Beschluß die Wählerliste berichtigen oder sollen wir es dabei belassen?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!