neue Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein

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  • Hallo liebe ForumsteilnerhmInnen,


    wenn aufgrund von verfestigter Lagerbildung und Polarisierung die grundlegende Frage der Arbeitsfähigkeit des Betriebsratsgremiums nicht gelöst ist, können die auf dem Seminar "Kompetent führen" vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betriebsrat notwendig sein, damit das Gremium seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann.Dies kann auch trotz vielfältiger Schulungen und zweijährigem Betriebsratsvorsitz der Fall sein.


    So das LAG Schleswig-Holstein im Beschlusss vom 22.07.2009 – 3 TaBV 13/09.


    Herzliche Grüße,
    Eure Sybille Wasmund

  • In einem solchen Fall wäre die Schulung zu dem Thema „Rhetorik“ als erforderlich anzusehen.
    Das Gremium muß aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dieser Grundsatz verpflichtet den Betriebsrat zu prüfen, ob die Schulungskosten unter Berücksichtigung des Inhalts und des Umfangs des vermittelten Wissens mit der Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes zu vereinbaren ist.
    Zur Prüfung der Kostentragungspflicht müssen noch mehrere Faktoren herangezogen werden. Genaueres findet sich in der Kommentierung zu § 37 VI BetrVG und zu § 40 BetrVG, z.B. im Fitting-Kommentar zum BetrVG. Falls hier Bedarf besteht, stehe ich auch gerne an der Seminarberatungshotline für Fragen zur Verfügung: 0251-1350-1350!


    Viele Grüße
    Sybille Wasmund (Moderatorin)

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