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  • Hallo,


    wie sieht es rechtlich aus wenn ich im Mai zu einem der Grundlehrgänge nach Lübeck möchte, dieser aber im August bei uns in der Nähe angeboten wird?


    Unsere GL lehnt diesen dann gerne ab, da sie sich Reisekosten und eventuell auch das Hotel sparen kann.


    vielen Dank Ralf

  • Hallo Ralf,


    das hängt wohl auch davon ab, wo "bei uns in der Nähe ist". Auch in der Nähe des Betriebs muss es ja nicht bedeuten, dass Dir jeden Tag die Fahrt zum Seminar und nach Hause zuzumuten ist. Immerhin wartet beim Seminar ja ein voller "Betriebsratsarbeitstag" auf Dich. Eine Kilometergrenze gibt es so weit ich weiß in der Rechtsprechung nicht. Wenn Hotelkosten aber auf den Arbeitgeber sowieso zukommen, kannst Du auch nach Lübeck fahren. Biete doch an, auf die erhöhten Fahrtkosten - teilweise - zu verzichten.


    Selbst wenn ein alternativer Seminarort am Betriebssitz liegen sollte, müsste das aber wohl nicht heißen, dass Du dort hin müsstest. Das hängt auch immer von zeitlichen Komponenten ab. Wenn Du im August z.B. Urlaub hättest oder Urlaubsvertretung machen müsstest, ginge es dort ja überhaupt nicht.


    Was mir noch einfiele, wäre noch, dass die Amtszeit ja nicht mehr so lange ist. Je früher Du jetzt noch ein Seminar machst, je größer ist ja auch noch der Nutzen für die restliche Zeit.


    Viele Grüße
    Petra

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