Altersteilzeit als Br.

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  • Hallo ruland.g,


    habe im Fitting-Kommentar zum BetrVG folgende Passage zu § 8 in Randnummer 17 gefunden:
    "Bei Altersteilzeit in Form des Blockmodells verliert der Arbeitnehmer sein aktives Wahlrecht mit Beginn der Freistellungsphase, wenn er danach nicht in den Betrieb zurückkehrt. Folglich ist er auch nicht wählbar." In der Literatur scheint diese Frage aber unterschiedlich beantwortet zu werden: Nicolai, DB 03, 2601 und andere Ansicht Natzel in NZA 98, 1262, 1265


    Viele Grüße,
    SybilleWasmund

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