Vorschlagsliste vor Bestellung des Wahlvorstandes erstellen

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  • Kann eine Vorschlagsliste schon vor der Bestellung des Wahlvorstandes erstellt und mit der nötigen Unterschrift der Kandidaten versehen werden?
    Hintergrund:
    Ein Kandidat verreist vor der Bestellung des Wahlvorstandes und kehrt nicht vor Ende der Frist zum Einreichen der Vorschlagslisten zurück, kann also seine Unterschrift in dieser Zeit nicht leisten.
    Laut WO (§6(3) und § 8) spricht nichts dagegen. Die Vorschlagsliste muss nicht mit Datum versehen werden.
    Ist das korrekt oder kennt jemand einen Fall, bei dem es Probleme gab?

  • Hallo,


    aprpos Vorschlagsliste: Ich bin eben noch einmal zufällig auf § 6 II WO gestoßen. Danach soll die Vorschlagsliste ja mindestens doppelt so viele Bewerberinnnen aufweisen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Ich befürchte das haut bei uns nicht wirklich so ganz hin. Muss ich mir den Aufwand machen und die Listenpositionen nachzählen da unsere Wahl diesbzüglich anfechtbar sein könnte ?

  • Hallo,


    aprpos Vorschlagsliste: Ich bin eben noch einmal zufällig auf § 6 II WO gestoßen. Danach soll die Vorschlagsliste ja mindestens doppelt so viele Bewerberinnnen aufweisen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Ich befürchte das haut bei uns nicht wirklich so ganz hin. Muss ich mir den Aufwand machen und die Listenpositionen nachzählen da unsere Wahl diesbzüglich anfechtbar sein könnte ?

    Musst Du nicht, wir haben auch nie soviele zusammen bekommen. Im Gesetz steht "soll", nicht muss.


    Wenn die Fluktuation im BR über die Amtszeit nicht zu gross ist, reicht das auch aus. Vor allem, wenn es weitere Vorschlagslisten gibt.


    Gruss
    Björn

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