Beiträge von strauss

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    Kann eine Vorschlagsliste schon vor der Bestellung des Wahlvorstandes erstellt und mit der nötigen Unterschrift der Kandidaten versehen werden?
    Hintergrund:
    Ein Kandidat verreist vor der Bestellung des Wahlvorstandes und kehrt nicht vor Ende der Frist zum Einreichen der Vorschlagslisten zurück, kann also seine Unterschrift in dieser Zeit nicht leisten.
    Laut WO (§6(3) und § 8) spricht nichts dagegen. Die Vorschlagsliste muss nicht mit Datum versehen werden.
    Ist das korrekt oder kennt jemand einen Fall, bei dem es Probleme gab?