Informationspflich des AG wenn ein MA plötzlich schwerbehindert ist.

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Ich arbeite in einem großen Versicherungsunternehmen. Es kam inzwischen mehrfach vor, dass ich nur durch Zufall erfahren habe, dass Mitarbeiter bereits mehrere Monate krank waren und in dieser Zeit auch eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Die SBV wurde diesbezüglich nicht informiert.
    MEINE FRAGE: Hat die SBV nur das Informationsrecht nach § 80 II SGB IX (einmal im Jahr) oder muss der AG die SBV umgehend informieren sobald ihm bekannt ist das ein MA schwerbehindert ist? Wenn ja, woraus ergibt sich diese Informationspflicht (ggf. aus § 95 II SGB IX)?

  • Hallo Tourneau,


    ich habe ein wenig im Nomos Kommentar, Dau, Düwell, Haines (Hrsg.) Sozialgesetzbuch IX, 2. Auflage 2009 geblättert und folgendes zu § 95 in Randnummer 36 gefunden, vielleicht hilft es weiter:


    Vorlage von Unterlagen:


    Auf Verlangen hat der AG die Unterlagen vorzulegen oder zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, deren Kenntnis die SBV zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.


    Dazu gehören insbesondere das nach § 80 Abs. 1 Satz 1 zu führenden Verzeichnis der beschäftigten Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstiger anrechnungsfähige Personen. Zwar ist die Übermittlung einer Kopie dieses Verzeichnisses in § 80 Abs. 2 Satz 3 für das abgelaufene Jahr bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres anlässlich der Erstattung der Anzeige bezüglich der Ausgleichabrede vorgeschrieben. Damit ist jedoch keine Begrenzung des Vorlageanspruches verbunden. Die SBV hat, um Gewissheit über den Kreis der zu betreuenden Personen zu erhalten, Anspruch auf die laufende Fortschreibung dieses Verzeichnisses und dessen Aushändigung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!