Ich arbeite in einem großen Versicherungsunternehmen. Es kam inzwischen mehrfach vor, dass ich nur durch Zufall erfahren habe, dass Mitarbeiter bereits mehrere Monate krank waren und in dieser Zeit auch eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Die SBV wurde diesbezüglich nicht informiert.
MEINE FRAGE: Hat die SBV nur das Informationsrecht nach § 80 II SGB IX (einmal im Jahr) oder muss der AG die SBV umgehend informieren sobald ihm bekannt ist das ein MA schwerbehindert ist? Wenn ja, woraus ergibt sich diese Informationspflicht (ggf. aus § 95 II SGB IX)?
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