Info: Übernahme von JAV-Mitgliedern

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  • ja, das schon, aber ich geh jetzt einfach mal davon aus dass ein jugendvertreter auch mitglied in der gewerkschaft ist. ist zwar nicht selbstverständlich aber für eine gute zusammenarbei eigentlich erforderlich!

  • BasMe
    einen guten jugendvertreter macht auch aus, dass er die entsprechende unterstützung im rücken hat und nicht allein auf weiter flur steht. von daher muss ich chareos in diesem punkt recht geben! das heißt ja nicht, dass du deine arbeit schlecht machst, wenn du kein mitglied in der gewerkschaft bist. aber es ist einfach besser, wenn du den rechtlichen ansprechpartner etc. hast. mal ganz abgesehen von der politischen seite...

  • Was den "Streitpunkt" Jugendvertreter und Gewerkschaft an geht, sollten wir dies, wenn überhaupt, in einem neuen Beitrag machen. Dort kann dann jeder schreiben warum man oder warum man nicht in einer Gewerkschaft seien sollte. :)

  • Die Gewerkschaft sagt Du hast keinen Anspruch auf Übernahme? :shock:


    Und wie es scheint hast Du die Probleme mit der Ausbildungsleitung wegen Deiner Tätigkeit als JAV, weil Du ihnen da auch ab und zu mal auf die Füße getreten bist... was halt manchmal sein muss.


    Trotzdem - oder gerade deswegen - hast Du doch einen Anspruch auf unbefristete Übernahme!


    Zumindest nach den uns vorliegenden Informationen... ich kann mir momentan echt nicht vorstellen was sich Deine Gewerkschaft dabei denkt.


    Der Schritt zum Anwalt war dabei wahrscheinlich erst mal nicht verkehrt.


    Aber es hat ja auch schon einer geschrieben... Du wurdest frist- und ordnungsgerecht tätig und hast Deine Übernahme gem. § 78 a verlangt. Das bedeutet zunächst ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet bis Dich Dein Arbeitgeber "rausklagt", was aber nicht so einfach sein wird.


    Ich wünsche Dir weiterhin viel Glück!


    Gruß, Daniela

  • und mit wem hast du bei der gewerkschaft gesprochen?? die igbce ist ja nicht grad die größte gewerkschaft, drum kann es sein dass es z.b. nur einen jugendsekretär für dein ganzes bundesland gibt und wenn der grad in irgend einer kohlegrube hockt (*gg*) und du dann evtl. mit einem "normalen" sekretär sprichst der sich entweder nicht richtig auskennt oder sich nicht in dem maße verantwortlich fühlt kann es schon sein dass seine beratung nicht ausreichend ist.
    drum wenn du es noch nicht gemacht hast, seh zu dass du einen richtigen jugendsekretär an die strippe bekommst, die sollten sich in sachen jav sehr viel besser auskennen als die anderen.


    weil sonst würde ich nach dem was du hier geschrieben hast echt nichts anderes sagen können als dass du den rechtlichen anspruch hast und dass du auch rechtlich nicht im zugzwang bist. vorbereiten solltest du dich halt!

  • Hallo Nadine! :)


    Erst mal ein paar allgemeine Dinge, ist aber nicht böse gemeint...


    Wenn Du Dir mal die Mühe machst hier etwas im Forum rumzulesen wirst Du feststellen, dass es auf Deine Frage bereits mindestens eine Antwort gibt...


    Außerdem hast Du Deine Frage in 2 verschiedenen Themen gestellt... das bringt nichts, das wird dann auch nicht schneller beantwortet.


    Außerdem scheinst Du wohl ziemlich ungeduldig gewesen zu sein, daher wieder mal ein Hinweis auf die Funktionsweise eines Diskussionsforums...
    Die Mitglieder schauen rein wenn sie Zeit haben und werden je nach Möglichkeit dann auch Anfragen beantworten. Antworten innerhalb kürzester Zeit sind eher unwahrscheinlich, also bitte etwas Geduld. :)


    Das nur so zur Info. :)


    Jetzt zur Frage an sich...


    Zum Einen... jedes Bundesland hat ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz... in welchem Bundesland arbeitest Du denn?


    Beispiel... in Rheinland-Pfalz gilt das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz.


    Euer Personalrat müsste das aber eigentlich haben und müsste Dir auch wunderbar bei Deinem Problem helfen können. Hast Du mit denen schon mal gesprochen?


    In den LPersVG's gibt es jedenfalls ebenfalls eine solche Übernahmeregelung. Du musst nur längstens 3 Monate vor Ende Deiner Ausbildung Deine Übernahme verlangen und keine befristenden Verträge unterschreiben. :)


    Ich hoffe ich hab jetzt nix vergessen. :)


    Alles klar? Ich wünsch' Dir viel Erfolg!


    Viele Grüße, Daniela

  • Ist die Frage mit dem formulieren wirklich ernst gemeint?


    Hier zum rauskopieren:


    Von: Absenderadresse


    An: Personalabteilung, Ausbildungsleitung (gegen Empfangsbestätigung)
    Cc: Betriebs- bzw. Personalrat


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als ordentliches Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung beantrage ich gemäß § __ Betriebsverfassungsgesetz / Bundes- oder Landespersonalvertretungsgesetz, die unbefristete Übernahme in ein Angestellten- bzw. Arbeitsverhältnis im Anschluß meiner Berufsausbildung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterschrift
    Vor- und Nachname


    Ort und Datum


    So und jetzt nur noch den eigenen Namen bzw. die Namen der Personalabteilung eintragen, den richtigen Paragraphen und das Gesetz raussuchen mit dem Computer in einem Textverarbeitungsprogramm bearbeiten, ausdrucken, unterschreiben und am besten persönlich in der Personalabteilung gegen Empfangsbestätigung abgeben.

  • Wichtig: Den Antrag innerhalb der letzten 3 Monate abgeben, nicht 3 Monate vorher. Anträge die vorher eingehen bleiben unberücksichtigt und sind nichtig
    Am besten bis kurz vor dem Ausbildungsende warten, damit der Arbeitgeber möglichst wenig Zeit hat, beim Verwaltungsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu beantragen.


    Bis dann[/b]

  • Noch ein Hinweis:
    Verwaltungsgericht = B/L-PersVG = öffentlicher Dienst
    Arbeitsgericht = BetrVG = Privatwirtschaft


    Am besten den Antrag innerhalb der letzten zwei Wochen vor der mündlichen Abschlußprüfung abgeben.

  • Kann man schon. Hat ja auch Dominic (siehe oben) geschrieben. Allerdings sollte man bis kurz vorher warten.


    Grund: Der Arbeitgeber hat dann nicht mehr so viel Vorlaufzeit um die Rechtsabteilung bzw. das Arbeitsgericht anzurufen. Ist also ziemlich "gemein" aber solange es sich im Rahmen des Rechtsweges bewegt, alles Legal!


    Beispiel: Würdest Du eine Rechnung am erst- oder letztmöglichsten Zahlungstag begleichen? (kein Skonti)

  • Hallo,


    ich hätte mal eine Frage. Ich bin seit einem knappen Jahr in der JAV tätig. Vom § 9 BPersVG (unbefristete Übernahme der JAY) habe ich bisher nichts gewusst. Jetzt hab ich mich versucht mal schlau zu machen und hab rausbekommen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, mich schriftlich darüber zu informiern falls er beabsichtigt, mich nicht unbefristet zu übernehmen. Nun hab ich einen Zwei Jahres vertrag erhalten, diese habe ich auch unterschrieben, da ich ja von der Regelung nichts wusste. Nun meine Frage: gibts da irgendwie Verjährungsfristen, d.h. könnt ich mein Anpruch auf unbefristete Übernahme jetzt auch noch stellen? der AG hat es ja in gewisser weiße auch versäumt mich darüber zu informieren??? gruß Markus

  • Hallo,


    wenn du was unterschrieben hast, ist es so. Du kannst nichts anfechten o. ä. Es ist nicht die Pflicht des AG dich über soclhe Dinge zu informieren.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, weißt du doch sicher! Wenn du seit nem Jahr in der JAV bist, solltest du wissen das es nach BPersVG und nach deinem LPerVG diese Möglichkeit gibt. Dein Personalrat hätte dich darauf aufmerksam machen können...

  • Zitat von "Michael B."

    Es ist nicht die Pflicht des AG dich über soclhe Dinge zu informieren.


    doch, es ist die Pflicht des Arbeitgebers die Azubis, die Mitglied einer Personalvertretung sind, darüber zu informieren, dass sie nicht übernommen werden sollen - und zwar in den letzten drei Monaten vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses!
    Das Problem ist nur, dass es unschädlich ist, wenn dies nicht erfolgt - zwar rechtswidrig, aber die Rechtsfolgen treten trotzdem ein, d.h. der Azubi muss trotzdem innerhalb der letzten drei Monate seinen Anspruch schriftlich geltend machen, wenn er dies nicht tut oder auch noch einen befristeten Vertrag unterschreibt, verzichtet er konkludent auf diesen ihm zustehenden Anspruch...

  • Zitat von "ConAirchen"

    doch, es ist die Pflicht des Arbeitgebers die Azubis, die Mitglied einer Personalvertretung sind, darüber zu informieren, dass sie nicht übernommen werden sollen - und zwar in den letzten drei Monaten vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses!


    Ich meinte, dass es nicht die Pflicht des AG ist, darüber zu informieren, dass er Anspruch auf unbefristete Übernahme hat!

  • Hallo,


    bin neu im hier im Forum, hab mir auch schon einige Artikel durchgelesen aber irgendwie nicht die richtige Antwort gefunden. (Sorry, falls sie dich schon irgendwo vorhanden ist)


    Ich erläutere mal kurz die Problemstellung:


    Ich bin Vorsitzende der JAV in unserem Unternehmen und habe zwei Stellvertreter. Ich wurde letztes Jahr nach meiner Abschlussprüfung bereits unbefristet eingestellt.
    Drei Azubis werden dieses Jahr die Ausbildung beenden. Hiervon ist einer mein Stellvertreter. Meine Stellvertreter hat aber noch nie an einer Sitzung des Personalrates teilgenommen und auch sonst keine weitern Aufgaben übernommen.
    Von den drei Azubis soll nur einer befristet übernommen werden. Es ist beabsichtigt diese Stelle nicht meinem Stellvertreter zu geben. Hat meine Stellvertretung Aussicht auf Weiterbeschäftigung falls er Einspruch einlegt.


    Thx für die Antworten

  • Hallo,


    erstmal wäre es wichtig zu wissen, welches Gesetz bei euch Anwendung findet! Da du von "Betrieb" schreibst wahrscheinlich das BetrVG, oder? (diese Angabe ist wichtig, da deine Problematik z.T. nur durch Rechtsprechung geregelt ist, die zu den einzelnen Rechtsgrundlagen unterschiedlich ist!).


    Außerdem müssten wir wissen, ob ihr wirklich eine 3er-JAV seid, d.h. drei reguläre Mitglieder, von denen du der Vorsitzende bist (hörte sich für mich zunächst so an, aber dann wäre es ja ausgeschlossen, dass jemand von denen noch nie an einer JAV-Sitzung teilgenommen hat!).
    Alternativ bist nur du ordentliches JAV-Mitglied und die anderen würden nur vertretungsweise nachrücken, wenn du verhindert bist (dafür spricht, dass ihr offensichtlich keine separaten Sitzungen abhaltet und die anderen gar nicht in die Arbeit eingebunden sind; dagegen, dass du dich als Vorsitzender bezeichnest, den es in dieser Konstellation nicht geben würde...)


    Es wäre schön, wenn du das erst beantworten könntest, da ích sonst alle Varianten erklären müsste, was vielleicht etwas verwirrend ist ;)

  • Erstmal Danke für die Antwort,


    Wir sind ne relativ kleine städtische Verwaltung.


    Bei uns läuft das alles eigentlich relativ Stressfrei ab. Große Probleme zwischen Arbeitgeber und Azubis hat es bisher nie gegeben deshalb wurde auch nie viel gemacht.


    Wir halten keine regulären Sitzungen ab, hat auch mein Vorgänger nie gemacht. Die Azubies treffen sich in Unregelmäßigen abständen um mal was zu Unternehmen und mal zu quatschen, aber als Sitzungen würde ich das nicht bezeichnen.
    Ich denke es ist die zweite Situation die du beschreibst. 100% kann ich das aber nicht sagen, Sorry wenn ich das nicht direkt angeben kann. Müsst ich noch mal abklären.
    Wie wäre es denn im anderen Fall? Falls es nicht zu umfangreich ist das alles hier zu erläutern!

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