Info: Übernahme von JAV-Mitgliedern

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo!


    Dieses ist eines der am meisten diskutierten Themen bezüglich JAV.
    Daher kommt jetzt schon mal gleich die Info für alle zum Nachschlagen.


    Hier zunächst mal die Rechtsgrundlage aus dem Betriebsverfassungsgesetz::


    Dies ist aber keine Übernahme-Garantie? der folgende Teilsatz hilft dem Arbeitgeber meist schon aus der ?Patsche?:


    [?] wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann.


    Solch eine unzumutbare Tatsache ist schon, wenn absolut kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
    Trotzdem sollte man es als JAV-Mitglied immer versuchen.


    Einen vergleichbaren Paragraphen gibt es übrigens in jedem Personalvertretungsgesetz usw. auch.


    Allerdings müsst Ihr Euch immer auf das Gesetz berufen, das auch für Euch gilt... also BetrVG, BPersVG oder eines der LPersVG's...

  • Hier noch ein Gerichtsurteil dazu...


    Nach Lehre kein Anspruch auf Dauerbeschäftigung


    KASSEL (AP) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Abschluss der Berufsausbildung nicht in ein Dauerarbeitsverhältnis übernehmen müssen. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitnehmer der Jugend- und Auszubildendenvertretung des Betriebes angehören und im Betrieb kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
    Die Arbeitgeber sind auch nicht verpflichtet, zusätzliche Arbeitsplätze beispielsweise durch den Abbau von Überstunden zu schaffen. (Aktenzeichen 7 AZR 53 und 54/95)

  • Hallo Daniela


    Ich habe letztenz auch einen Rechtsspruch zu diesem Thema gelesen.


    3 JAV Mitglieder haben in ihrem Betrieb ihr Recht auf weiter beschäftigung eingeklagt und sogar gewonnen.


    Wenn du willst kann ich dir den Artikel mal schicken, war ganz interessant.


    Ine

  • Ine: Wenn das möglich ist, stell den Artikel bzw. nen link doch einfach hier ein ... dann kann sich das jeder angucken.
    Falls du es nur in Papierform hast, kannste es mir auch faxen, dann bastel ich das "irgendwie" da rein <grinz>

  • Hallo,


    hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin JAV Mitglied und nach meiner Ausbildung nur befristet übernommen worden. Mein Arbeitgeber hat mir rechtzeitig mitgeteilt das er nicht vor hat mich unbefristet zu übernehmen. Natürlich haben wir in unserem Unternehmen auch noch andere Leute die nur ein befristeten Vertrag haben. z.B. 2 Auszubildene die 1 Jahr vor mir fertig waren und nach ihrer Befristung einen unbefristen Vertrag bekommen haben. Meine Frage lautet nun, ob ich nicht als JAV Mitglied einen Anspruch, oder sogar ein Recht auf einer dieser unbefristeten Verträge gehabt hätte? Bitte denkt jetzt nicht das ich den beiden etwas Kaputt machen will, wäre ja eh schon zu spät. Mir geht es nur darum das wenn mein Vertrag ausläuft mich auf sowas beziehen könnte. Hoffe ihr könnt mir da helfen.

  • Hallo Mystex!


    Soweit ich das BetrVG verstehe, hast Du jetzt keinen Anspruch mehr auf einen unbefristeten Vertrag. Der Paragraph gilt in dem Fall nur für Auszubildende, die gerade auslernen und JAV-Mitglied sind.
    Diesen Anspruch hättest Du in der angegebenen Frist geltend machen sollen (auch wenn Dir Dein AG nur ein befristetes Arbeitsverhältnis anbietet). Grundsätzlich gilt dann Dein Anspruch, wenn Du es in den enstprechenden Fristen schriftlich verlangst. Wenn Du aber einer Nichtübernahme oder eben Deinem befristeten Arbeitsvertrag zustimmst, verfällt quasi Dein Anspruch auf einen unberfristeten Vertrag. (zumindest in Zusammenhang mit BetrVG §78a)


    Gruß
    Jenny

  • Hi Jenny,
    danke für die schnelle Antwort. Hatte mir schon sowas gedacht. Weiß auch das ich den Antrag trotzdem hätte stellen können, habe aber ganz bewusst darauf verzichtet 1. weil ich mich nicht besser stellen wollte als andere Auszubildende und 2. weil ich eigentlich davon ausgehe das ich einen unbefristen Vertrag bekommen. Hab noch einen Vertrag bis zum 30.06.05, danach muss sich mein AG entscheiden, da ich dann meine 2 Jahre voll habe und es auch die 2 Befristung war. Hoffe zwar das es glatt geht, aber falls nicht ist ja immer besser noch was in der Hand zu haben

  • Ich bin noch in der Ausbildung. Bin im August 2005 fertig und mir wurde vom Betriebsrat gesagt, das ich dem Arbeitgeber keinen Brief schreiben muss, das ich nach der Aubildung meine Arbeit als JAVler weiter machen möchte. Die haben mir gesagt das ich automatisch übernommen werde. Vielleicht auch unbefristet......



    Grüßle


    Selkan


  • Im ö.D. heißt es wie folgt (wie auch schon von Daniela beschrieben):


    Möchte das JAV-Mitglied nach Beendigung seiner Berufsausbildung unbefristet weiterbeschäftigt werden, so muss es dies - unabhängig von der Mitteilung des Arbeitgebers - innerhalb der letzten drei Monate Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. ( § 9 Abs. 2 BPersVG))


    Andersrum gilt für Arbeitgeber folgendes:


    Beabsichtigt der Arbeitgeber ein JAV-Mitglied nach erfolgreicher Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies dem JAV-Mitglied drei Monate vor Beendigung der Ausbildung schriftlich mitzuteilen. (§ 9 Abs. 1)


    --


    Die Hände in den Schoß legen und warten würde ich auf gar keinen Fall. Bei uns gabs mal einen Azubi (nicht JAV); der ganz erstaunt war, dass er nicht übernommen wurde (auch nicht befistet). Leider hatte dieser null Interesse an einer Übernahme gezeigt. Dazu gehört ein Gespräch mit dem PR oder mit der Personalstelle oder mit dem Ausbilder, oder auf Stellenausschreibungen bewerben.

  • Also ich persönlich würde - insbesondere in der heutigen Arbeitsmarktsituation - nicht darauf vertrauen, dass sie Dich einfach so übernehmen.


    Es schadet ja nicht, wenn Du Deine Übernahme wie im Gesetz vorgesehen "verlangst".


    Jedenfalls bist Du dann auf der sicheren Seite und hast sogar einen einklagbaren Anspruch.


    Nur so als Tipp...


    Gruß, Daniela


  • Eben so sieht es aus! Da kann und muss ich Daniela voll und ganz recht geben!!! Zu mal wenn der Arbeitgeber momentan wegen negativen Berichten / Zahlen in den Medien ist.


    Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist im § 78a der "Schutz Auszubildender in besonderen Fällen" geregelt. Ich gebe den Gesetztestext an dieser Stelle nicht nocheinmal bekannt.


    Nur soviel:
    In den letzten drei Monaten VOR Beendigung der Berufsausbildung schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.
    Somit GILT ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet!


    Alles weitere und ausführlicher im § 78a BetrVG sowie in den entsprechenden Kommentierungen dazu.


  • Da kann ich Dominic nur zustimmen. In einem solchen Falle sollte man nicht seinem Arbeitgeber (bzw. dessen Personalabteilung) trauen.


    Wie schon so oft erwähnt, einfach einen Antrag auf Übernahme gemäß Gesetz (entweder: Betriebsverfassungsgesetz bzw. im öffentlichen Dienst die entsprechenden B/L-PersVG´s) stellen.


    Damit ist dann AUTOMATISCH ein UNBEFRISTETES ARBEITSVERHÄLTNIS begündet worden. Der Arbeitgeber MUSS dann wenn er den JAV´ler nicht übernehmen will, vor das Arbeitsgericht bzw. Verwaltungsgericht gehen.

  • Man darf sich dann auch auf keinen Fall in irgendeiner weise von der Personalabteilung beeinflussen lassen. Natürlich werden die einem mit so Sprüchen kommen wie: "Wenn Sie diesen Antrag stellen, müssen wir jemand anderen entlassen." oder werden Euch Irgendwelche Fetzen zum unterschreiben geben auf denen Ihr quittieren sollt dass Ihr den 78a nicht anwenden werdet, bzw. Euch mitgeiteilt wurde dass Ihr nicht übernommen werden könnt. Das wichtigste bei der ganzen Sache, NIX UNTERSCHREIBEN!! Wenn sowas kommt, sofort zum BR damit...

  • Hallo,
    nur zur Ergänzung, wenn solche Tricks vom Arbeitgeber angewendet werden, ruhig dokumentieren.
    Macht sich in der Argumentation vorm Verwaltungsgericht immer sehr gut, wenn man darstellt wie der Arbeitgeber versucht den Schutzgedanken des Gesetzgebers auf dem Wege zu unterlaufen.


    Bis dann

  • Hi,
    und zwar ich hätt mal ne frage, weiss net obse in dem thres schon beantwortet wurde :D deswegen, event. zum zweiten mal ;)


    Und zwar erstmal den Sachverhalt:
    Ich bin zur Zeit im 3. Lehrjahr in BaWü im öffentlichen Dienst.
    Habe einen Jahresvertrag bekommen.
    Nächste Wo sind bei uns JAV-Wahlen, hab mich aufstellen lasse, und schätze meine Chancen ziemlich gut ;)


    Jetzt meine Frage:
    Wie sieht es mit der weiteren Übernahme aus, ist mein AG dazu verpflichtet das er mich danach weiter unbefristet übernimmt?
    kann ich das bis ausbildungsende, nach der hoffentlichen erfolgreichen wahl noch geltende machen?


    Ich danke euch schon jetzt für die Antwort(en) da ich auf dem gebiet noch relativ neu bin, und eigentlich gerne bleiben würde, nur mit unbefristeten verträgen isses im mom relativ knapp, mann bekommt nur einen, wenn man innerhalb dieses jahres durch die interne stellenbörse auf nen Arbeitsplatz kommt, der ausgeschrieben is, in ganz BaWü.


    Also Danke nochma, und bis denne
    Greetz
    ChrisCros

  • Hallo,
    das Anrecht auf Übernahme gem. §9 BPersVG (vgl. LPersVG´en bzw. BetrVG) besteht nach heutiger Rechtssprechung leider nur bei einer Übernahme im Anschluss an die Ausbildung.
    Für Auslaufende Zeitverträge gibt es leider bis dato keinen besonderes Anrecht auf Weiterbeschäftigung von JAV´lern.


    Trotzdem viel Glück für die Wahl.


    Bis dann

  • Hallo Thomas,


    das hört sich ja ziemlich heftig an was Du da schreibst.


    Es scheint ja wirklich keiner hinter Dir zu stehen... warum das so ist kann ich persönlich hier nicht beurteilen... da müsste man wohl auch mal die Gegenseite hören.


    Weswegen hattest Du denn Stress mit der Ausbildungsleitung? In Deiner Tätigkeit als JAV oder persönlich als Azubi?


    Wegen Deiner Tätigkeit als JAV bist Du nämlich nicht da um lieb und nett zur Ausbildungsleitung zu sein, sondern um Die Interessen der Jugendlichen Beschäftigten zu wahren. Und daraus darf Dir wiederum kein Nachteil entstehen.


    Unstrittig ist ja, dass Du einen Anspruch auf Übernahme nach den von Dir genannten §§ hast und diesem Anspruch kann Dein Arbeitgeber normalerweise nicht einfach so übergehen.


    Hast Du mal mit Deinen Chefs und insbesondere mit dem BR geredet weshalb genau die so reagieren?


    Ich weiß nicht genau unter welchen Voraussetzungen man einen gefassten Beschluss des BR aufheben kann (wie von Dir angedeutet), aber wenn das Gesetz es vorsieht und es Dir einen besseren Stand vor Gericht bringt kann ich Dir nur empfehlen das zu machen.


    Welche Gewerkschaft ist denn für Euch zuständig? Und bist Du Mitglied dieser Gewerkschaft?


    Diese könnte Dir nämlich in diesem Fall auch sehr gut weiter helfen.


    Ich wünsche Dir viel Glück.


    Gruß, Daniela

  • hmmm, ich glaub ich würde mich in erster linie mal ruhig verhalten. ein unbefristetes arbeitesverhältnis gilt bei dir ja als begründet und von dem her ist es nicht deine aufgabe vor gericht zu gehen sondern die vom AG. aber es hört sich ja sehr danach an dass er das auch tun wird, also ist es auf jeden fall sehr wichtig dass du dich mit deiner gewerkschaft in verbindung setzt damit du auch möglichst schnell dann einen anwalt bekommst (zahlt die gewerkschaft) wenn es so weit ist!!


    der 78a kann auch durch den beschluß vom br nicht außer kraft gesetzt werden, sie müssen dich ja trotzdem noch übernehmen. drum würd ich dir eher empfehlen diplomatisch mit dem br zu reden als gleich ein rechtliches druckmittel einzusetzen denn eignetlich sind das ja deine verbündeten und sie werden dir nicht den rücken stärken wenn du denen mit sowas kommst!


    also auf jeden fall zur gewerkschaft gehen, die kontaktadressen müsstest du alle im internet finden!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!