Folgndes hat sich zugetragn:
- Zunächst haben wir von
der örtlichen Personalabteilung die Abrechnung am 12.08.22 gebeten, folgende
Zeiträume bei der Krankenkasse abfragen zu lassen
[font="]Mitarbeiter
XY[/font][font="][/font]
[font="]09.05.
– 13.6.2022[/font]
[font="]21.06.
– 24.06.2022[/font]
[font="]09.08.
– 23.08.2022[/font]
Daraufhin bekamen wir die Antwort
am 22.08.22, dass keine Vorerkrankungen für die Krankheit vom 09.08.22
anrechenbar sind.
An dieser Stelle war das Thema
für die örtlchen Personaler erledigt, da er laut dieser Rückmeldung für August nicht
aus der Lohnfortzahlung fällt.
- Am 29.08.22 erhielten
wir dann aber von Herrn XY die Info, dass er kein Gehalt erhalten hat.
Nach Rücksprache mit der Abrechnung wurde uns gesagt, dass nach einer
Rückmeldung der Krankenkasse folgende Krankheiten auf die Erkrankung vom
09.05.22 angerechnet wurden:
[font="]15.06.21-18.06.21[/font]
[font="]21.06.21-25.06.21[/font]
[font="]19.07.21-30.07.21[/font]
[font="]06.09.21-24.09.21[/font]
[font="]14.12.21-17.12.21[/font]
Somit war Herr XY vom 09.05.-13.06.22 im Krankengeld.
Dies wurde beim Abrechnungsprogramm erst im August berücksichtigt, worauf es eine
Nachberechnung gab.
- Da dem Kollegen nichts
anderes übrig blieb, um seine laufenden Kosten schnellstmöglich zu
bezahlen, bat er am 01.09.22 um einen Vorschuss von 1000€ mit einer
Rückzahlung über 2 Monate. Die Unterlagen hierzu wurden von HRS Verträge
am 07.09.22 zur Verfügung gestellt. Hieraus ging hervor, dass der Kollege
die 1000€ mit Zinsen (10,50€) zurück zahlen muss. Aufgrund der sehr
unglücklichen (keine!) Kommunikation, versuchte ich mit der Business
Partnerin eine Lösung zu finden, die ohne zusätzliche Kosten zu Lasten des
Mitarbeiters erfolgt. Sowohl wir als PAP als auch die Leitung des
Standorts waren davon alles andere als begeistert.
Wir halten das für gesetzwidrig. Wie können wir dagegen vorgehen?