Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohnanspruch des Arbeitnehmers

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  • Folgndes hat sich zugetragn:

    • Zunächst haben wir von
      der örtlichen Personalabteilung die Abrechnung am 12.08.22 gebeten, folgende
      Zeiträume bei der Krankenkasse abfragen zu lassen


    [font=&quot]Mitarbeiter
    XY[/font]
    [font=&quot][/font]



    [font=&quot]09.05.
    – 13.6.2022[/font]



    [font=&quot]21.06.
    – 24.06.2022[/font]



    [font=&quot]09.08.
    – 23.08.2022[/font]






    Daraufhin bekamen wir die Antwort
    am 22.08.22, dass keine Vorerkrankungen für die Krankheit vom 09.08.22
    anrechenbar sind.



    An dieser Stelle war das Thema
    für die örtlchen Personaler erledigt, da er laut dieser Rückmeldung für August nicht
    aus der Lohnfortzahlung fällt.





    • Am 29.08.22 erhielten
      wir dann aber von Herrn XY die Info, dass er kein Gehalt erhalten hat.
      Nach Rücksprache mit der Abrechnung wurde uns gesagt, dass nach einer
      Rückmeldung der Krankenkasse folgende Krankheiten auf die Erkrankung vom
      09.05.22 angerechnet wurden:


    [font=&quot]15.06.21-18.06.21[/font]



    [font=&quot]21.06.21-25.06.21[/font]



    [font=&quot]19.07.21-30.07.21[/font]



    [font=&quot]06.09.21-24.09.21[/font]



    [font=&quot]14.12.21-17.12.21[/font]



    Somit war Herr XY vom 09.05.-13.06.22 im Krankengeld.
    Dies wurde beim Abrechnungsprogramm erst im August berücksichtigt, worauf es eine
    Nachberechnung gab.





    • Da dem Kollegen nichts
      anderes übrig blieb, um seine laufenden Kosten schnellstmöglich zu
      bezahlen, bat er am 01.09.22 um einen Vorschuss von 1000€ mit einer
      Rückzahlung über 2 Monate. Die Unterlagen hierzu wurden von HRS Verträge
      am 07.09.22 zur Verfügung gestellt. Hieraus ging hervor, dass der Kollege
      die 1000€ mit Zinsen (10,50€) zurück zahlen muss. Aufgrund der sehr
      unglücklichen (keine!) Kommunikation, versuchte ich mit der Business
      Partnerin eine Lösung zu finden, die ohne zusätzliche Kosten zu Lasten des
      Mitarbeiters erfolgt. Sowohl wir als PAP als auch die Leitung des
      Standorts waren davon alles andere als begeistert.


    Wir halten das für gesetzwidrig. Wie können wir dagegen vorgehen?

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