Hallo,
der EuGH hat ein Urteil zum Verfall von Resturlaub gefällt.
Die in Deutschland geltende Verfallsfrist von drei Jahren, greift nach dem neuen Urteil nur, wenn ein Arbeitgeber seine Beschäftigten darüber auch explizit informiert hat.
Hier mehr zu dem Sachverhalt:
https://www.spiegel.de/karrier…9c05-6124f0f1a109#ref=rss
Gruß
Jost