Hallo,
in dem Fall vor dem Arbeitsgericht Bonn, hat ein Azubi recht bekommen, dass er den Lohn in Höhe eines ungelernten Kollegen verdient, wenn er ebenso eingesetzt wird.
In diesem Sachverhalt hat die Firma den Azubi nicht ausgebildet, sondern ihn direkt wie einen Angestellten eingeteilt.
Hier mehr zu dem Fall:
https://www.zeit.de/amp/news/2…gelernter-entlohnt-werden
Beste Grüße
Katta