Hallo,
die Neuregelung der Verordnung sieht einen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer für Corona-Schutzimpfungen vor.
Dagegen ist eine allgemeine Impfauskunftspflicht nicht geplant.
https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=4
Beste Grüße
Katta