Hallo Zusammen,
Unser Unternehmen U beschäftigt am Stammsitz "N" 121
Mitarbeiter, am Zweigsitz in "R" 18 Mitarbeiter. Dort ist ein
Betriebsobmann gewählt. In N besteht ein Betriebsrat. In D besteht
eine weitere selbstständige Niederlassung mit 40 Mitarbeitern. Diese haben aber
keinen Betriebsrat gewählt. Es besteht ein Gesamtbetriebsrat.
Unternehmen U möchte nun Personal abbauen, in "N"23 Mitarbeiter, in "D"9
Mitarbeiter und in "R" 5 Mitarbeiter.
Nun stellt sich die Frage, welcher Betriebsrat ist hier zu beteiligen?