Hallo,
das Urteil des LAGs Berlin-Brandenburg sorgt dafür, dass der Arbeitgeber für die nötige Ausstattung aufkommen muss, um Betriebsratssitzungen per Videokonferenz durchführen zu können.
Diese wurden durch § 129 BetrVG ermöglicht, welcher zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
https://www.berlin.de/gerichte…ssemitteilung.1074955.php
Beste Grüße
Katta