Wahlverfahren ändern

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  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    wir haben im Wahlvorstand bereits die Betriebsratswahl eingeleitet.
    Vor Einleitung der Wahl (normales Wahlverfahren) wurden 101 wahlberechtigte Mitarbeiter
    gemeldet. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Wahl - mit Wahlausschreiben - eingeleitet.


    Nun entwickelte sich in der Zwischenzeit, dass in unserem Betrieb nicht mehr 101 Mitarbeiter, sondern
    nur noch 98 Mitarbeiter beschäftigt sind.
    Theoretisch, wäre es vorher bekannt gewesen, hätte der Wahlvorstand mit der Geschäftsleitung vereinbart,
    dass im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird.
    Nun meine Frage:
    Kann der Wahlvorstand im laufenden Wahlverfahren auf ein vereinfachtes Wahlverfahren umstellen?
    Oder - kann der Wahlvorstand die bisherige eingeleitete Wahl abbrechen und diese erneut einleiten?
    Vielen Dank für Eure Antworten - ich bin echt gespannt:
    DK

  • Änderungen der Belegschaftsstärke während einer laufenden Wahl sind in der Regel unbeachtlich und kein Grund, die Wahl anzufechten. Ihr hättet dann sicher auch ein kleineres Gremium usw.
    Wenn der AG kurz nach der Wahl wieder auf 102 MA aufstockt, bekommt er diesen Zaubertrick mit einem kleineren Gremium bezahlt. :)

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