Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir haben im Wahlvorstand bereits die Betriebsratswahl eingeleitet.
Vor Einleitung der Wahl (normales Wahlverfahren) wurden 101 wahlberechtigte Mitarbeiter
gemeldet. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Wahl - mit Wahlausschreiben - eingeleitet.
Nun entwickelte sich in der Zwischenzeit, dass in unserem Betrieb nicht mehr 101 Mitarbeiter, sondern
nur noch 98 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Theoretisch, wäre es vorher bekannt gewesen, hätte der Wahlvorstand mit der Geschäftsleitung vereinbart,
dass im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird.
Nun meine Frage:
Kann der Wahlvorstand im laufenden Wahlverfahren auf ein vereinfachtes Wahlverfahren umstellen?
Oder - kann der Wahlvorstand die bisherige eingeleitete Wahl abbrechen und diese erneut einleiten?
Vielen Dank für Eure Antworten - ich bin echt gespannt:
DK