Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • moinsen,


    wenn der AG ein BR Mitglied fristlos kündigen will, und der BR dieser Kündigung nicht zu stimmt, kann der AG nur beim Arbeitsgericht diese Verweigerung ersetzen lassen. Meine Frage jetzt : " Muss der AG den BR darüber informieren das er bei Arbeitsgericht den Widerspruch ersetzen lassen will" ?? ^^

  • Hallo,
    das muss der AG nicht. Das Arbeitsgericht muss aber prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung wirksam wäre oder nicht. Dabei hat das Gericht insbesondere zu prüfen, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Diesbezüglich wird man sicherlich das Betriebsratsmitglied informieren, um diesen Prüfungskriterien gerecht zu werden.


    MfG


    Horst

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!