moinsen,
wenn der AG ein BR Mitglied fristlos kündigen will, und der BR dieser Kündigung nicht zu stimmt, kann der AG nur beim Arbeitsgericht diese Verweigerung ersetzen lassen. Meine Frage jetzt : " Muss der AG den BR darüber informieren das er bei Arbeitsgericht den Widerspruch ersetzen lassen will" ??