Beiträge von Ziege

Hallo,

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    Hallo,


    wir haben 5 MA ( von 60 MA ) mit befristete Arbeitsverträge die am 31.12.2019 auslaufen. In unseren BV`s Urlaubsregelung und AZK Regelung ist auch die s.g. Schichtstärke geregelt. Unser AG will nun diese 5 MA die Verträge auslaufen lassen obwohl die Urlaubsplanung und AZK Planung für 2020 schon genehmigt sind. Auch genehmigt für die 5 befristeten. Der AG will uns damit zwingen die Schichtstärke zu reduzieren.


    Kommt das nicht schon einer Entfristung nahe ???

    moinsen,


    wenn der AG ein BR Mitglied fristlos kündigen will, und der BR dieser Kündigung nicht zu stimmt, kann der AG nur beim Arbeitsgericht diese Verweigerung ersetzen lassen. Meine Frage jetzt : " Muss der AG den BR darüber informieren das er bei Arbeitsgericht den Widerspruch ersetzen lassen will" ?? ^^