Überfall vs. Arbeitsunfall

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  • "Es fehlt der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Zwar ist der Betroffene auf dem Rückweg vom Tagungsort zum Hotel unfallversichert. Verfolgt er aber auf diesem Weg einen Dieb, so steht dies nicht mehr unter dem Schutz der Unfallversicherung. Der Beschäftigte widmete sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen. Hätte der Kläger den Täter nicht lediglich zur Wiedererlangung seiner Geldbörse verfolgt, wäre ein Versicherungsschutz wegen „der Verfolgung eines Straftäters im allgemeinen“ Interesse in Betracht gekommen."


    Deshalb sage ich ja immer dass es bei der Unfallmeldung wichtig ist, sorgfältig zu formulieren, was passiert ist. Hier wäre vermutlich besser gewesen wenn der Arbeitnehmer den Dieb nicht wegen des Geldes im Portemonnaie verfolgt hätte, sondern wegen des Firmenausweises im Portemonnaie mittels dessen sich der Täter sonst Zutritt zu den Firmenräumen hätte verschaffen können.

  • Bis zur Abgabe der Unfallmeldung bei der BG kann man das Ganze ja noch einmal Revue passieren lassen und über die Details nachdenken die man in der Aufregung bei der Aussage gegenüber der Polizei vergessen hat. Evtl. kennt man ja auch einen guten Berater der einem hilft die wirklich wichtigen Details herauszuarbeiten.

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