https://www.bund-verlag.de/bet…unterbrochenem-Praktikum~
Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen
Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine
Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums machen und dieses
nur drei Monate dauert. Dies gilt auch, wenn das Praktikum aus
persönlichen Gründen unterbrochen und um die Dauer der
Unterbrechungszeit verlängert wird.
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