"Reisekosten zu Schulungsveranstaltungen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber zahlen. Doch es gibt Grenzen. Um Kosten zu sparen, müssen mehrere Betriebsratsmitglieder für die Anreise Fahrgemeinschaften bilden. Ausnahmen gelten nur, wenn sich jemand dadurch in Gefahr begibt – so wiederholt das BAG."
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