Ein AN arbeitet Mo bis Fr täglich ca. 7 Stunden beim ersten AG als Angestellter. Bei einem weiteren AG hat er einen Arbeitsvertrag als Minijobber abgeschlossen und arbeitet dort Fr 3 Stunden und Sonntag 3 Stunden. Zusätzlich arbeitet die Person jeden Samstag (außer in den Schulferien) noch 2 Stunden auf freiberuflicher Basis.
Da es keine Austausch der beiden AG untereinander gibt und kein AG nach der freiberuflichen Tätigkeit fragt, fällt der Sachverhalt niemandem auf.
Als BR schwillt mir der Kamm und irgendwie kann das ja nicht legal sein.
Müsste nicht - zumindest der zweite AG / ein Sportverein - den AN eine gewisse Anzahl an X Sonntagen (unbezahlt) freistellen? Es kann doch nicht sein, dass man durch Kombination diverser Arbeitsverhältnisse 7 Tage die Woche arbeitet? Oder ist das halt so?! Welche Vorschriften greifen die Kombination diverser Arbeitsverhältnisse auf? Gibt es ggf. Musterurteile?
Beide AG sind über den AN froh, da aktuell ja überall Personalnot herrscht.