Beiträge von Dienstag

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    Hallo,


    kann mir vielleicht jemand erklären, was es mit dem sog. Sprecherausschuss genau auf sich hat ?


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist ab einer Zahl von mindestens 10 leitenden Angestellten ein sog. Sprecherausschuss zu wählen. Wie wirkt sich dieser Sprecherausschuss im Rahmen der Betriebsratswahl aus ?

    Ich habe vor dem Amt des Betriebsratsvorsitzenden den allergrößten Repsekt. Dies gilt insbesondere für jene Amtsträger in den Unternehmen, in denen der Haussegen sui generis gehröigst schief hängt.


    Zum einen wird der Vorsitz natürlich von allen Tätigen des Betriebsrates gemessen. Das ist auch gut so - und macht Sinn > wenn: alle Mitglieder des Betriebsrates tatsächlich an einem Strang ziehen.


    Ferner soll der BR die Belange der Arbeitnehmer vertreten - na klar > ohne diesen Tätigkeitsbezug würde sich der Sinn des Betriebsrates auch erürbigen. Probleme bekommt der BR lediglich dann, wenn im Kollegium die Meinung vertreten wird, dass es sich bei ihm nicht um das Organ der gesamten Arbeitnehmerschaft, sondern jenes jeden einzelnen Arbeitnehmers sei. Manche Entscheidungen können lediglich unter dem Vorbehalt gemeinschaftlicher Rücksichtnahme getätigt werden. Wenn sodann jedoch einzelne versuchen, "das Optimale" für sich persönlich herauszuholen, macht dies die Lage für den Brvorsitzenden auch nicht gerade leichter.


    Nicht zu vergessen: Der Arbeitgeber, der zuemist stetig auf die wirtschaftlichen Probleme und Auswirkungen der Betriebsratsentscheidungen hinweist oder vielleicht doch auch schon droht ?


    Innerhalb dieser verschiedenen Konfliktfelder zu agieren ist wahrlich kein leichtes Unterfangen. Das Risiken zwischen die Fronten zu geraten und letztlich der Sündenbock für all jenes zu werden, was den einzelnen Lagern im betrieblichen Leben nicht gefällt, sollte nie unterschätzt werden.


    Gerade in wirtschaftlich problematischen Zeiten wie diesen ist der Betriebsratsvorsitz in so manchem Unternehmen sicherlich keine beneidenswerte Position; zumindest dann, wenn man die Amtsführung tatsächlich ernst nimmt.

    Hallo Carsten,


    gibt es zusätzlich auch eine Funktion dahingehend, dass man die Beiträge ändern kann, ohne, dass man sie extra stets separat an- und ggf. wieder abbestellen muss ?


    Das fände ich peröbnlich ziemlich praktisch, da ich gerne mehrere Themen nebeneinander verfolgen möchte.

    Wenn innerhalb des Aufhebungsvertrages eine Abfindungszahlung vereinbart worden ist: Ist diese Zahlung beitragspflichtig in sozailversicherungsrechtlichen Zusammernhängen ?

    Hallo,


    wie genau sieht das Verhältnis zwischen Seminarbesuchen und dem Berufsschulunterricht aus ? Kann sich ein Auszubildender von Unterricht freistellen lassen, um an dem Seminar teilnehmen zu können oder wird dies nicht als Freistellungsgrund akzeptiert ?