ja das urteil hab ich auch schon gelesen.
dieser befristeter Arbeitsvertrag war auch in Anschluss an die Ausbildung allerdings weder mit dem Grund um eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern noch onst irgend ein Sachgrund.
In der Gewerkschaft bin ich nicht, deshalb wollte ich mal euere Meinungen hören. Wenns irgendwie geht möchte ich das auch vermeiden gegen den Arbeitgeber vorzugehn. Aber wenn der AG nun darüber nachdenkt den Vertrag evtl. nicht zu verlängern.....dann muss ich halt abwägen
also du bist der Meinung es gibt keine Ausnahmen? sprich in meinem Fall hätte ich durchaus ne Chance das die befristung nichtig ist?
MfG