Beiträge von WISSEL

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    ja das urteil hab ich auch schon gelesen.
    dieser befristeter Arbeitsvertrag war auch in Anschluss an die Ausbildung allerdings weder mit dem Grund um eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern noch onst irgend ein Sachgrund.


    In der Gewerkschaft bin ich nicht, deshalb wollte ich mal euere Meinungen hören. Wenns irgendwie geht möchte ich das auch vermeiden gegen den Arbeitgeber vorzugehn. Aber wenn der AG nun darüber nachdenkt den Vertrag evtl. nicht zu verlängern.....dann muss ich halt abwägen :(


    also du bist der Meinung es gibt keine Ausnahmen? sprich in meinem Fall hätte ich durchaus ne Chance das die befristung nichtig ist?


    MfG

    Hallo in die Runde,


    ich arbeite z.Z in einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund. die befristung läuft nun aus. Allerdings hab ich gelesen das eine befristung ohne Sachgrund nur für maximal 2 Jahre besteht.


    Mein Arbeitsvertrag lief aber 2 Jahre und ca 2 Wochen, also knapp über 2 Jahre.


    Wenn es hart auf hart kommen sollte und ich nicht weiterverlängert werden sollte, könnte ich mich dann auf diese Regelung berufen und verlangen dass mein beschäftigungsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird?
    dass möchte ich wenn möglich irgendwie vermeiden, nur für den Fall das keine weiterbeschäftigung geplant ist kommt für mich die Möglichkeit in betracht.


    Ich mein halt ob es irgenwo eine Ausnahmeregelung gibt die solche Abweichungen von geringer/unwesentlicher Dauer erlauben, oder ob das knallhart angewandt werden kann, so dass zum beispiel ein Beschäftigungsverhältnis von 01.01.06 bis 01.01.08 ohne Sachgrund zu einem unbefristetem Beschäftigungsverhältnis führt.

    Hallo,


    ich hätte mal eine Frage. Ich bin seit einem knappen Jahr in der JAV tätig. Vom § 9 BPersVG (unbefristete Übernahme der JAY) habe ich bisher nichts gewusst. Jetzt hab ich mich versucht mal schlau zu machen und hab rausbekommen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, mich schriftlich darüber zu informiern falls er beabsichtigt, mich nicht unbefristet zu übernehmen. Nun hab ich einen Zwei Jahres vertrag erhalten, diese habe ich auch unterschrieben, da ich ja von der Regelung nichts wusste. Nun meine Frage: gibts da irgendwie Verjährungsfristen, d.h. könnt ich mein Anpruch auf unbefristete Übernahme jetzt auch noch stellen? der AG hat es ja in gewisser weiße auch versäumt mich darüber zu informieren??? gruß Markus