Neue Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo! Ich bin von einem ehemaligen Azubi folgendes gefragt wurden:


    Ist es zulässig, dass im Anschluss an eine Ausbildung ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, der abermals eine 6-monatige Proezeit beinhaltet?


    Habe leider auf die Schnelle kein passendes Gesetz gefunden. Aber vielleicht hat jemand von euch eine Antwort parat ;)

  • Wenn das Ausbildungserhältnis endet, wird ja ein neuer Vertrag (Arbeitsvertrag) abgeschlossen. Demnach ist es ligitim, wenn bei euch nicht der TVöD Anwendung findet bzw. ein ähnlicher Tarifvertrag, eine Probezeit neu zu vereinbaren.

  • naja, ganz so einfach ist es auch nicht...


    die Probezeit unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie kann nicht völlig willkürlich festgesetzt werden. Irgendwo habe ich mal gehört, dass wenn eine Erprobung während der Ausbildung möglich war (also vergleichbare Tätigkeiten wahrgenommen wurden) wäre eine Probezeit unzulässig bzg. anfechtbar - zumindest aber sollte eine Dauer von 6 Monaten nicht notwendig sein, wenn der AN schon seit drei Jahren bekannt ist...


    Sicher gibt es dazu auch Rechtsprechung, mit der ich mich aber dank der tarifvertraglichen Regelungen des öD bisher nicht beschäftigen musste, sorry!

  • Zitat von "ConAirchen"

    die Probezeit unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie kann nicht völlig willkürlich festgesetzt werden. Irgendwo habe ich mal gehört, dass wenn eine Erprobung während der Ausbildung möglich war (also vergleichbare Tätigkeiten wahrgenommen wurden) wäre eine Probezeit unzulässig bzg. anfechtbar -


    Es kommt drauf an, wo er arbeitet! Wenn er in 30 verschiedenen Abteilungen während der Ausbildung war, ist es meiner Meinung nach angemessen eine erneute Probezeit festzusetzen. Ich muss dir aber auch zustimmen, dass wenn er in der Ausbildung immer eine Tätigkeit verrichtet hat, und die auch weiterhin im Arbeitsverhältnis ausüben wird, ist eine Probezeit nicht angemessen und verhältnismäßig ist!


    passive//aggressive:
    Hat dein AG dich während deiner Ausbildung beurteilt?

  • Zitat von "Michael B."

    passive//aggressive:
    Hat dein AG dich während deiner Ausbildung beurteilt?


    Es geht hier nicht um mich, sondern um einen ehemaligen Azubi ;)


    Ursprünglich gab es bei uns in der Firma Beurteilungsbögen, die bei jedem Abteilungswechsel vom Ausbildenen ausgefüllt werden mussten. Allerdings ist das irgendwann eingeschlafen. Und der Ausbildungsrahmenplan wurde eh noch nie eingehalten...


    Im jetzigen Fall ist es so, dass der (Ex-)Azubi in einer Verkausabteilung übernommen wurde in der er bisher nicht tätig war, wohl aber in anderen Verkaufsabteilungen.

  • Zitat von "passive//aggressive"

    Im jetzigen Fall ist es so, dass der (Ex-)Azubi in einer Verkausabteilung übernommen wurde in der er bisher nicht tätig war, wohl aber in anderen Verkaufsabteilungen.


    Wenn es so zusagen eine "neue" Abteilung ist, dann ist es gerechtfertigt ihm eine Probezeit zu geben, obwohl er Azubi im Betrieb dort war...Ist zwar unüblich, aber nicht unmöglich in dieser Situation.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!