Teilnahme an Vorstellungsgesrächen

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo ihr Lieben


    Kurze Frage: Bin in der JAV und werde an Vorstellungsgesprächen teilnehmen, muss ich nach den Gesprächen begründen warum ich jemanden möchte, oder warum nicht? Gibt es ein Gesetz das dieses regelt?



    Vielen Dank schon mal im vorraus


    MFG

  • Hallo,


    für eine konkrete Beantwortung deiner Frage wäre es hilfreich zu wissen, welches Gesetz für dich anwendbar ist - dieses würde dann nämlich die genaue Rechtsgrundlage für deine Frage beinhalten!


    Solange ich das nicht weiß, schon mal ein paar allgemeine Hinweise:
    Die JAV ist im Vorfeld personeller Maßnahmen rechtzeitig und umfassend zu informieren, zu dieser Information gehört auch die Teilnahme am Vorstellungsgespräch, da die Dienststelle ihre spätere Entscheidung hierauf stützen wird - eine Beurteilung des ganzen Sachverhalts wäre ohne diese Teilnahme also ausgeschlossen. Rechtlich ist es somit so, dass du dort nur sitzt, dir ein Bild machst und vor allem auf die Einhaltung der Formalien achtest (also dass allen die gleichen Fragen gestellt werden, alle die gleichen Bedingungen haben, keine unzulässigen Fragen gestellt werden etc.). Im konkreten Mitbestimmungsverfahren könntest du dann etwaige Fehler als Begründung einer Ablehnung verwenden (z.B. wurde offensichtlich nicht der beste Bewerber ausgewählt).


    In der Praxis wird es aber meist so sein, dass direkt nach Abschluss der Gespräche nach deiner Einschätzung gefragt wird - einmal im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dann auch, weil die Dienststelle diese Bedenken dann schon im Vorfeld berücksichtigen kann und es gar nicht erst zu einem formalen Nichteinigungsverfahren kommen muss, wenn Probleme schon im Vorfeld ausgeräumt werden können.
    Sollte das auch bei euch die Praxis sein, dann wirst du deine Entscheidungen auch begründen müssen - wenn du aber mit der Auswahl des Arbeitgebers einverstanden bist, musst du natürlich nichts sagen ;)


    Sprich doch im Vorfeld der Gespräche mal mit dem Vertreter deines Personal- oder Betriebsrates, der auch daran teilnimmt, wie das bei euch abläuft und wie du dich verhalten sollst bzw. darfst!


    und berichte doch anschließend mal hier über deine Erfahrungen!

  • Dazu hätte ich auch gleich eine Frage.


    Wenn der AG beabsichtigt, die Vorstellungsgespräche dann zu führen, wenn ich als JAV Berufsschule habe? Kann ja vorkommen. Hab ich das Recht, dass der AG die Vorstellungsgespräche so legt, dass ich daran teilnehme?

  • darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht... vor allem, weil die Begründung war, dass ja der PR-Vertreter unsere Interessen wahren könnte! Nur leider wäre es in meinem Fall theoretisch möglich gewesen, dass ein Ersatzmitglied den Termin hätte wahrnehmen können, dies aber nicht wollte.


    Ich denke, dass man einen Anspruch auf Teilnahme hat, da sonst die oben genannten Informationspflichten nicht gewährleistet wären!!! Insbesondere wenn deine Abwesenheit (durch Berufsschule) schon vorher feststeht, muss also darauf Rücksicht genommen werden! Anders sehe ich es aber halt, wenn andere JAVis zur Verfügung stünden oder du kurzfristig absagen musst, wenn die Gespräche schon fest terminiert sind...

  • Das LPersVG RLP spricht lediglich von einer Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Personalrat. Der Personalrat wiederum hat dann Informationspflichten gegenüber der JAV.


    Eine Beteiligung der JAV an Azubi-Vorstellungsgesprächen passiert zumindest auf der hiesigen rechtlichen Basis des LPersVG RLP lediglich auf "Gut-Will". Sprich: Der Personalrat hat ein Recht auf Teilnahme, die JAV dagegen nicht.


    Daher konnten wir uns dahingehend nie all zu weit aus dem Fenster lehnen.

  • nach §§ 54 II 3, 60 III NPersVG hat die JAV ein eigenständiges Teilnahmerecht neben dem Personalrat!


    Darum ist es ja immer wieder so wichtig, dass bei Fragen auch das geltende Gesetz angegeben wird! (Ich werde das nochmal im BPersVG nachlesen, wenn ich dazu Zeit habe...)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!