Bundeswehr

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  • Zitat

    § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz


    Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen


    Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich den Einberufungsbescheid zur Kenntnis geben, wenn du ihn hast. Es passiert dir also nicht.

  • ja, diesen gesetzestext kenne ich auch.


    aber das gesetz schützt mich nicht davor, kurz nach wiedereintritt in die firma eine ordentlihce kündigung, also fristgerecht etc. zu bekommen...


    da gegen ist kein gesetzeskraut gewachsen

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