Zitat§ 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz
Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen
Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich den Einberufungsbescheid zur Kenntnis geben, wenn du ihn hast. Es passiert dir also nicht.