Bundeswehr

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  • Hallo, ich bin Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Agentur für Arbeit. Und jetzt meldet sich die Bundeswehr bei mir und würde mich gerne einziehen. Geht das, oder bin kann ich mich auf Grunddes JAV-Amtes zurückstellen lassen??

  • hallo!


    also bedeutet das im klartext für einen javi, dass er während seiner amtszeit nicht zum zivil- bzw. wehrdienst herangezogen werden kann?


    das wäre nämlich meine sorge, falls ich längerfristig übernommen werden würde..


    mfg

  • Zitat von "hanshans"

    das wäre nämlich meine sorge, falls ich längerfristig übernommen werden würde..


    Dein Arbeitgeber kann, soweit du nach deiner Ausbildung übernommen wirst, ein Schreiben an die zuständige Stelle verfassen, wodrin enthalten ist, dass du bei deiner Ausübung des Berufes unabkömmlich bist, das nennt sich umgangssprachlich Unabkömmlichkeitsschreiben.


    Dein Arbeitgeber sollte das eigentlich kennen.

  • aaalso:


    ich habe vorhin mit dem für mich zuständigen kreiswehrersatzamt und mit der bundeszivildienstdings gesprochen..
    der von kreiswehrersatzamt meinte, dass zunächst mal meine berufsgruppe sehr begehrt ist ;(
    allerdings auch, dass personalräte für die dauer ihrer amtszeit nicht einberufen werden können, ob das auch für javis zutrifft, konnte er nicht sicher sagen, er geht aber davon aus...


    und die zivildienststelle meinte, dass javis bei denen auch nicht eingezogen werden.


    außerdem kann ich nur bis zum jungen alter von 23 jahren eingezogen werden, meine javi-amtszeit endet etwa einen monat vor meiner 23, der einzig mögliche einziehungstermin wäre der 01.01.... vlt. kann ich ja n bisschen tricksen und die glauben machen, dass ich über den 01.01. hinaus noch javi bin :)

  • also soweit ich informiert bin, kann maximal bis zur vollendung de 23. lebensjahres eingezogen werden.
    kann das vlt. jemand bestätigen??


    ich dachte allerdings, dass jeder rückstellungszeitraum da oben drauf gerechnet wird. scheint aber nicht der fall zu sein, oder??

  • ich werde das selbst mal bestätigen:


    hab folgendes irgendwo in einem anderen forum gefunden:


    Die allgemeine Heranziehungsgrenze ist ab sofort die Vollendung des 23. Lebensjahres. Diese Regelung ist neu, bisher wurden Wehrpflichtige bis zum 25. Lebensjahr einberufen. Damit verbunden ist ein einmaliger Verzicht auf die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben und die derzeit einrufbar sind. Bereits erfolgte Einberufungsbescheide werden widerrufen, sofern die Wehrpflichtigen nicht bereits schon einmal zurückgestellt waren. Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahr einberufen werden konnten, können noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes (z.B. Ausbildung, Unentbehrlichkeit im eigenen/elterlichen betrieb, etc.) herangezogen werden.


    der letzte satz bedeutet im klartext: wenn während des 23. geburtstages eine zurückstellug aktiv ist, kann bis 25 eingezogen werden. zurückstellungen, die schon vor dem 23. geburtstag quasi beendet sind, ändern die einzugsgrenze von 23 jahren nicht!


    mfg

  • Zitat

    Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahr einberufen werden konnten, können noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes (z.B. Ausbildung, Unentbehrlichkeit im eigenen/elterlichen Betrieb, etc.) herangezogen werden.


    In deinem Falle, wenn deine Zurückstellung bis nach dem 23. LJ reicht, können die dich noch bis 25 einziehen.

  • oh sch*****, da sachste auch was.


    also theoretisch reicht meine zrückstellung bis mitte dezember und zum 1. januar wird ja wieder eingezogen.


    wenn ich das so drehe, dass mir meine firma bescheinigt, dass die zurückstellung bis meinetwegen mitte januar erfolgen muss, womit dann ja der termin 1. januar nicht möglich ist und mein 23 geburtstag ist erst ende januar, würden die mich dann trotzdem noch bis 25 einziehen können??



    Dominic: Na, na, na :D

  • Zitat

    Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahr einberufen werden konnten, können noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes (z.B. Ausbildung, Unentbehrlichkeit im eigenen/elterlichen Betrieb, etc.) herangezogen werden.


    Zitat von "hanshans"

    also theoretisch reicht meine zrückstellung bis mitte dezember und zum 1. januar wird ja wieder eingezogen.


    wenn ich das so drehe, dass mir meine firma bescheinigt, dass die zurückstellung bis meinetwegen mitte januar erfolgen muss, womit dann ja der termin 1. januar nicht möglich ist und mein 23 geburtstag ist erst ende januar, würden die mich dann trotzdem noch bis 25 einziehen können??


    Nein, da du ja nicht geschützt warst an deinem 23. Geburtstag. Theoretisch, wenn dein Schutz durch den AG (Unabkömmlichkeit u.ä.) nur bis Mitte Januar ist und dein Geburtstag Ende Januar ist, ist der frühestmögliche Termin zum einziehen der 01.03.07, da die Bundeswehr nur vierteljährlich zum Grundwehrdienst einzieht.


    Demnach kann dich die Bundeswehr unter den o.g. Voraussetzungen nicht mehr einziehen.


    ABER: Ich habe irgendwann während meiner Zeit bei der Bundeswehr gelesen, dass man max. solange den Grundwehrdienst herausschieben kann, bis der letztmögliche Einzugstermin ist. Ich bin mir aber nicht 100% sicher! Die beim Kreiswehrersatzamt müssen das eigentlich wissen!

  • hallo!


    scheinbar können javis doch einberufen werden, sofern sie durch die ausbildung nicht mehr zurückgestellt sind :(
    es soll lediglich die mgölcihkeit geben, um 12 monate aufschub zu bitten, um berufserfahrung sammeln zu können. also könnte ich aus meinem sicheren arbeitsverhältnis herausgerissen werden, um irgendeinen sinnlosen dienst zu tun und habe große chancen, meinen arbeitsplatz entgültig zu verlieren!! bin echt sinksauer!! :oops:

  • ja aber erklär das mal deinem arbeitgeber. der kann doch nicht neun monate lang deine stelle offenhalten oder für so "kurze" zeit jmd. neues anlernen oder die arbeit auf andere mitarbeiter umwälzen.


    der ag kann doch besser nen neuen mitarbeiter sich besorgen und den wehrpflichtigen direkt bei wiedereintritt mit ordentlicher frist von vierw ochen kündigen. das ist meine grooße sorge!

  • irgendwer meinte mal, dass man nach dem wiedereintritt in die firma noch sechs monate kündigungsschutz hat, dem ist aber nicht so (auch fehlen die rechtsvorschriften)


    was ich meinte ist: mein arbeitgeber besetzt meine stelle neu, weil er nicht neun monate langa uf mich warten kann. wenn ich wiederkomme ist also eigetnlich kein platz mehr für mich. also könnte er ja theoretisch direkt nach meinem wiedereintritt eine kündigung in die hand drücken mit ordentlicher frist (meines wissens nach vier wochen)...


    ich weiß, das klingt knallhart, aber in der derzeitigen wirtschaftlichen situation, auch in meiner firma, können sie unternehmen auch nich beliebig viele leute beschäftigen...

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