Industrie,Einzehandel,Pflege....gleiche Rechte und Gesetze!?

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  • Heidi Ho Leute,
    Ich (Elektroniker) habe neulich eine Diskussion mit meiner lieben Schwester (Altenpflegerin) gehabt,da sie jetzt seit 2 Jahren in ihrer Ausbildung ziemlich hart arbeiten muß und im Bezug von " Ausbildung " ist da nichts zu merken...
    40 std. Woche im Schicht System auf einer einzigen Pflegestation,kein Weihnachtsgeld,Keine Weiterbildung,schwere körperliche Arbeit usw.
    um nur einige Sachen zu nennen!


    Nun sagt sie das sie keine Rechte hätte und jammert weiter,
    da kommt bei mir nur Unverständniss auf...Wir leben doch in einem Rechtsstaat...irgendein Recht,Gesetz muß es doch auch für die Pflege geben!???

  • Hallo,
    die Auszubildenden in Pflegeberufen haben es nicht immer einfach.
    Es stimmt wirklich, dass einige Gesetze auf die Auszubildung in der Kranken- und Altenpflege nicht wirksam sind.
    In diesem Falle, findet nach §28 Altenpflegegesetz, das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung auf die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf des/der Altenpfleger/in.


    Das Altenpflegegesetz hat aber einige Passagen aus dem BBiG übernommen, die die Rechte der Auszubildenden schützen sollen z.B.:

    Zitat

    §15 Abs. 2
    Der Schülerin und dem Schüler dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen; sie müssen ihrem Ausbildungsstand und ihren Kräften angemessen sein.


    Schichtarbeit wird im AltPflG leider nicht erfasst, hier könnte höchstens noch der Tarifvertrag greifen. Da ich davon ausgehe, dass deine Schwester nicht mehr unter den Schutz des JArschG fällt, da sie wohl schon über 18 ist.
    Wäre mal interessant zu wissen unter welchen Tarifvertrag sie fällt, da könnte man nochmal schauen ob sich noch was finden lässt.


    Bis dann


    Dominic

  • Das sind doch schon ein paar Lichtblicke am Horizont,die ich weiterleiten kann...!Welcher Tarifvetrag dort gilt,werd ich mal noch herausfinden!


    Wie sieht es denn eigentlich aus mit einer JAV im Pflegeheim oder ähnliches!?


    MfG

  • Hallo,
    kommt drauf an, ob das Pflegeheim ein organisatorisch eigenständiger Betrieb ist, oder nur ein Betriebsteil. Demnach bestimmt sich, ob im Pflegeheim selbst ein Betriebsrat gegründet werden kann, oder nur in der Verwaltung, der es angehört. Ansonsten ist die betriebliche Mitbestimmung vergleichbar mit anderen Betrieben der Wirtschaft oder der Verwaltungen.


    Wem gehört das Pflegeheim denn, der Kommune, Landschaftsverband, Kirche oder private Gesellschaft.
    Bei kirchlichen Einrichtungen gibt es wieder was die betriebliche Mitbestimmung angeht Sonderfälle.


    Bis dann

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