Urlaubsmitnahme v.d. Berufsausbildung ins Arbeitsverhältnis

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  • Hallo,


    kann ich meinen restlichen Urlaub (Urlaubsansprüche) von der Berufsausbildung mit in das Arbeitsverhältnis nehmen (bei gleichem Arbeitgeber) oder verfällt der Anspruch bei Übernahme ins Arbeitsverhältnis?
    Kennt jemand von euch das Urteil des BAG v. 29.11.1984 - 6 AZR 238/82? Wenn ihr wisst, wo ich es herbekommen könnte, wäre ich euch sehr dankbar.

  • Hallo Susanne!


    Jetzt wollte ich Dir ja den Link zu http://www.bundesarbeitsgericht.de geben und Dir sagen, dass es da auch die Urteile des selbigen gibt... und was muss ich sehen? Die haben da leider nur Urteile drin ab 2000 und neuer.


    Aber das weißt Du wahrscheinlich schon. :)


    Ich kenne das Urteil leider nicht... :( Um was soll es denn dabei gehen???


    Ich kann momentan nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen... bei uns wurde der Urlaub für das letzte halbe Jahr der Ausbildung (also Januar bis Juli) berechnet. Wenn dann eine Übernahme erfolgte, wurde der Urlaub neu berechnet und dementsprechend auf den Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr aufgestockt.


    Alles andere macht ja auch keinen Sinn, oder???

  • Ich hab jetzt zwar keine Rechtsquelle die ich zitieren kann, aber kann aus meiner Erfahrung berichten. Also wenn Du bei deinem Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber bleibst (nahtloser Übergang), dann verändert sich rein "optisch" an Deinem Erholungsurlaubsanspruch nichts. Die Verwaltung rechnet das vielleicht auseinander aber für dich ergibt sich dadurch kein Unterschied.


    Z.B. Dir stehen in einem Kalenderjahr 26 Erholungsurlaubstage zu und Du warst in der Ausbildung vom 01.01.03 bis 30.06.03 (Halbes Jahr) und ab dem 01.07.03 in ein unbefristetes Arbeits/Angestelltenverhältnis übernommen worden.


    Also stehen Dir "rein theoretisch" in der Ausbildung 13 Tage und als Angestellte 13 Tage zu.


    Die "Resturlaubstage" aus der Ausbildung (solltest Du nicht die 13 Tage hier aus dem Beispiel verbraucht haben) stehen Dir auch jetzt als Angestellte zu.

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