Hallo,
kann ich meinen restlichen Urlaub (Urlaubsansprüche) von der Berufsausbildung mit in das Arbeitsverhältnis nehmen (bei gleichem Arbeitgeber) oder verfällt der Anspruch bei Übernahme ins Arbeitsverhältnis?
Kennt jemand von euch das Urteil des BAG v. 29.11.1984 - 6 AZR 238/82? Wenn ihr wisst, wo ich es herbekommen könnte, wäre ich euch sehr dankbar.