Nachtarbeit von Azubis

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  • Hallo, ich benötige dringend Hilfe!!!


    Unser Arbeitgeber überlegt zur Zeit, ob er unsere Auszubildenden nicht in dem 12 Std.-Schichtmodell einsetzen kann (natürlich erst nach Zustimmung des BR). Ich bilde mir aber jetzt ein, dass ich mal gelesen habe, dass die Ausbildung nicht Nachts erfolgen darf/kann/muss. Bei uns im Unternehmen wird von 06 - 18 Uhr und von 18 bis 06 Uhr gearbeitet. Es gibt also auch im Einsatz in der Produktion nichts was man Nachts anders lernen kann wie Tagsüber.


    Wer kann helfen :cry: , wo finde ich etwas dazu :?:


    Danke und Grüße


    Sven

  • nein, nein...alle Azubis sind über 18. Mir gibt der Einsatz in der Nachtschicht nur deshalb keinen Sinn, da die Arbeiten in der Nachtschicht auch keine anderen sind wie in der Tagschicht. Ich kann hier nur versuchen BBiG § 14, Abs.1 , 1 abzuleiten :(


    Grüße


    Sven

  • Hallo Sven,


    im BBiG sind die entsprechenden Regelungen tatsächlich ziemlich dürftig. Habt ihr einen Tarifvertrag? Da stehen möglicherweise genau diese Sachen nämlich drin!


    Ansonsten könnt ihr euch notfalls immer noch darauf berufen, dass die Arbeitszeit ja im Arbeitsvertrag geregelt ist (oder sein sollte, § 11 BBiG!). Wenn sie vertraglich festgelegt worden ist, dann gibt's auch kein 12-Stunden-Modell, sofern das nicht im Ausbildungsvertrag mit eingeschlossen ist.

  • Moin! :)


    Im Jugendarbeitsschutzgesetz findet sich eine Regelung in diese Richtung, aber das ist in diesem Falle ja leider nicht anwendbar.


    Das BBiG hilft Dir hier nicht weiter.


    Wie bereits gesagt könnte höchstens noch etwas aus dem Arbeitvertrag und/oder aus dem Tarifvertrag hervorgehen.


    Ansonsten stellt sich mir die Frage weshalb Auszubildende nicht an einem solchen Schichtmodell teilnehmen sollten?
    Denn nach der Ausbildung wird das dann auch zum "täglichen Brot". Und nur so lernen die Azubis mit der Situation Schichtarbeit umzugehen.
    Es darf nur den Besuch der Berufsschule in keiner Weise beeinträchtigen.


    Grüße, Daniela

  • Wenn es im Arbeitsvertrag steht, ist ja alles in Butter. ;)


    Zu Daniela: das ist ja genau das hüpfende Komma: die Berufsschule passt sich nur selten an Schichtmodelle der Betriebe an. Egal wie viele Tage dazwischen liegen - der Rhythmus wird durcheinandergebracht und die schulische Leistungsfähigkeit leidet. Das allein müsste auch schon für den BR ein Grund sein, der Kiste nicht zuzustimmen...

  • Genau, dass ist das Problem, mit der Berufsschule.
    Bsp: der Mitarbeiter geht ab Montag in die Schicht, hat er Montag und Dienstag Tagschicht. Mittwoch und Donnerstag Nachtschicht. Das bedeutet er kommt am Freiag früh aus der Nachtschicht und hat 4 Tage frei. Also fängt er am Dienstag wieder mit Tagschicht an und kommt in diesem Modell also am Samstag früh wieder aus der Nachtschicht. Er hätte somit den Samstag zum schlafen. Am Sonntag frei und am Montag geht er in die Berufsschule oder in unser Ausbildungscenter.
    Meiner Meinung nach kann ich mit einem tag frei, keine Leistung mehr bringen in der Schule.


    Grüße Sven
    Hoffentlich, war das verständlich :?:

  • Das war sogar sehr gut verständlich. Da die Arbeitszeiten im Ausbildungsvertrag stehen und der BR ja dieser Regelung auf keinen Fall zustimmen wird (hoffe ich jedenfalls, du hast gute Argumente, die du in der BR-Sitzung auf jeden Fall einbringen solltest), drücke ich dir die Daumen und hoffe, dass du das Beste für deine Azubis rausholst.

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