Hallo
ich habe zwei Fragen bezüglich dem besonderen Kündigungsschutz für Javis.
1. Ab wann beginnt der Kündigungsschutz?? Mit der Kandidatur oder erst, wenn man in die JAV gewählt wird???
2. Greift der Kündigungsschutz während der Probezeit??? Also wenn ein Azubi neu ist und sich noch in der Probezeit befindet, kann man trotz Kandidatur und/oder JAV-Amt trotzdem in der Probezeit kündigen oder hat er dort auch schon seinen besonderen Kündigungsschutz??
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
THX