konstituierende Sitzung bei nur einem JAV?

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  • moin!
    Ich gehöre der Noch-JAV und dem Wahlvorstand an und habe folgendes Problem:


    - Die jetzt gewählte JAV besteht nur noch aus einem Mitglied (bis jetzt immer 3).
    - Als Wahlvorstand müssen wir eine Wahlniederschrift erstellen, in der das Datum der konstituierenden Sitzung festgelegt wird.


    Meine Frage nun:
    Muss eine einköpfige JAV auch eine konstituierende Sitzung abhalten? Auch wenn dies nicht viel Sinn macht, habe ich im Gesetz und im Forum hier nichts gefunden, was dagegen sprechen könnte.

  • Mit sich selbst eine Sitzung zu machen, ist wohl eher unnötig - die konstituierende Sitzung dient bei einer mehrköpfigen JAV ja hauptsächlich zur Wahl von Vorsitz und Stellvertretung, und mit dir selbst eine Sitzung zu machen... nun ja. ;)

  • *g*


    Trag halt irgendein Datum ein... für die Unterlagen halt.


    Bei der Konstituierenden Sitzung ist grundsätzlich bis zur Wahl des Vorsitzenden noch ein Mitglied des Wahlvorstandes dabei.


    Bei einer 1er-JAV ist das natürlich unnötig. ;)


    Macht halt irgendwann einen Termin bei dem ein Mitglied des Wahlvorstandes sozusagen die Amtsgeschäfte an die neue JAV übergibt oder so. Und das ist dann auch Euer Datum für die konstituierende Sitzung.


    Das kann ja auch ganz spontan und kurz erfolgen. :)

  • Ja, so haben wir das Ganze jetzt auch geplant :)


    Aber hätt ja sein können, dass doch irgendwo explizit im Gesetzestext steht, dass 1er JAVen auf die konstituierende Sitzung verzichten können :wink:


    Danke jedenfalls für eure Meinungen dazu!

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