moin!
Ich gehöre der Noch-JAV und dem Wahlvorstand an und habe folgendes Problem:
- Die jetzt gewählte JAV besteht nur noch aus einem Mitglied (bis jetzt immer 3).
- Als Wahlvorstand müssen wir eine Wahlniederschrift erstellen, in der das Datum der konstituierenden Sitzung festgelegt wird.
Meine Frage nun:
Muss eine einköpfige JAV auch eine konstituierende Sitzung abhalten? Auch wenn dies nicht viel Sinn macht, habe ich im Gesetz und im Forum hier nichts gefunden, was dagegen sprechen könnte.