Hallo,
den § 78a BetrVG kennen ja die meisten. Ich hab eine kleine Verständnisfrage, ich bezieh mich auf Abs. 3:
Wenn mein Ausbildungsverhältnis bis 30.09.2008 geht und ich am 30.04.2005 in die JAV gewählt wurde, hab ich gem. § 78a Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf unbefistete Übernahme, oder seh bzw. rechne ich das falsch?
Btw: Es geht mir bei der JAV Arbeit nicht um den Anspruch, da ich ja vorher auch nicht wusste, dass es so eine Übernahmeregelung kraft Gesetz gibt, falls das einer denken sollte.