Abmahnung und Mitwirkungsrecht

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  • Zitat von "Michael B."

    Also wir haben mit Sicherheit keinen PR, der nicht weiß, was alles zu tun ist, wenn so eine Maßnahme in Betracht kommt. Es wurden genut Gespräche geführt und die Abmahnung ist gerechtfertigt.
    Wenn es so aussieht, kann man der Abmahnung doch zustimmen, oder siehst du das wieder anders Mathias?


    Ich sehe das in der Tat anders, Michael - aus einem ganz einfachen Grund. ConAirchen hat schon die "Zustimmungsfiktion" erwähnt. Das bedeutet, dass der PR in dem Fall ein Mitwirkungsrecht hat, er kann also z.B. eine Stellungnahme abgeben, seine Zustimmung oder Ablehnung signalisieren. Oder eben aber auch gar nichts tun - in diesem Fall lässt der PR die Frist verstreichen. Für den Arbeitgeber heißt das, dass er wie geplant verfahren kann; der PR hat der Sache aber weder zugestimmt noch sich dagegen ausgesprochen.


    Bei Maßnahmen, die der Arbeitgeber gegen Kolleginnen und Kollegen richtet, sind JAV und PR quasi "Anwälte" der Betroffenen. Es ist nicht die Aufgabe des PR, dann den Betroffenen noch einen reinzuwürgen, in dem er den Arbeitgeber dabei unterstützt! Deshalb ist es bei einer (wenn du sagst, dass sie gerechtfertigt ist, wirst du sicher deine Gründe haben!) gerechtfertigten Abmahnung üblicherweise so, dass der PR die Frist verstreichen lässt, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Abmahnung durch Gespräche mit der Personalabteilung oder sonstigen AnsprechpartnerInnen des Arbeitgebers zu verhindern.


    Das hat sicher etwas mit dem Selbstverständnis des Personalrats und der JAV zu tun. Ich kann dir in diesem Fall empfehlen, vielleicht einmal ein Seminar zu besuchen, in dem genau diese Problematik angesprochen wird. Solche Seminare werden vom Arbeitgeber finanziert, Anbieter sind z.B. Gewerkschaften wie ver.di. Schick mir doch eine PN, dann kann ich dich mit entsprechenden Ansprechpartnern versorgen!

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