Hallo,
wenn eine Abmahnung eines Azubis hoch zur Mitwirkung in den Personalrat geht, wird ja auch abgestimmt, ob dieser Abmahnung zugestimmt wird, oder nicht (auch wenn es keine Auswirkungen darauf hat, dass sie ausgesprochen wird)
Hat die JAV auch Mitwirkungsrecht in dem Fall? Es geht ja um einen Azubi!? Ich hab weder im BetrVG, LPersVG Bbg noch im BPersVG was darüber entdeckt!
Aber ich meine, dass ich schonmal gelesen habe, das die JAV bei Fällen, in den es NUR um Auszubildende geht, auch die JAV ein Mitbestimmungsrecht (in dem Fall der Abmahnung dann das Mitwirkungsrecht) in Personalratssitzungen hat. Ist das wahr oder nicht?