Arbeitsbefreiung oder Urlaub???

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  • Hi,
    und zwar bin ich zwar nicht mehr aktiver JAV´ler, da ich die Firma gewechselt habe, aber trotzdem Ansprechpartner für manche Azubis.

    Wir haben da folgendes Problem:
    als bekannt wurde das eine Azubine die nachprüfung machen kann, hat sie dem Arbeitgeber gesagt, das sie ne zusage von ner anderen Firma hat. als das nach ein paar tage bis zum vorstand vorgestossen war, wurde sie hochbestellt, dabe waren, die vorstandsvorsitzende, deren stellv. und eine vom PR.
    nach langem hin und her hat der vorstand gesagt "ich will sie hier nicht mehr sehen, sie sind bis zur prüfung freigestellt"


    Die Azubine hat die Prüfung nicht bestanden und macht den rest ihrer ausbildung bei uns fertig. jetzt hat sie durch zufall festgestellt, das sie für diese tage urlaub abgezogen bekommen hat...


    aus meinem normalen menschen verstand wurde ich sagen, das ist dienstbefreit und net urlaub... weil hier gehts net nur um einen tag sondern um 5 oder 6...


    hab auch mit ner alten JAV-Kollegin mal geschwätzt, die sagt auch das es eine arbeitsbefreiung mit fortzahlung des lohnes ist, jedoch finden wir keine §§ dazu, hat jemand ne idee????


    danke für eure hilfe!!!!


    Wir haben den Tarifvertrag Bau...

    Greetz
    Chris

  • Würde ich jetzt auch so sehen, wenn tatsächlich die Worte "Sie sind bis zur Prüfung freigestellt." gefallen sind. Die Auszubildende ist ja schließlich nicht "freiwillig" zu Hause geblieben, sondern die/der Vorgesetzte hat ja gesagt, Sie solle zu Hause bleiben.

  • Urlaub ist auf Antrag zu gewähren (den sie bestimmt nicht gestellt hat) oder vom AG anzuordnen, wobei in es sich in diesem Fall (zumindest bei uns!!) um einen Mitbestimmungstatbestand des PR handelt - soweit du schreibst, ist aber auch das nicht erfolgt, womit Urlaub m.E. ausscheidet.
    Fraglich ist aber, ob eine Freistellung nicht Nachgearbeitet werden muss, es sich also um Zeitausgleich gehandelt haben könnte - dabei kommt es wohl auf die betriebliche Übung an...
    Urlaub ohne Bezüge kann es auch nicht sein, weil das ein Eingriff in den Ausbildungsvertrag wäre, d.h. der ARbeitgeber einseitig seiner Lohnzahlungspflicht nicht nachkommen würde!


    soweit mal meine Gedanken dazu, eindeutig wird sowas aber wohl nur ein Gericht klären können!

  • Zitat von "ConAirchen"

    soweit mal meine Gedanken dazu, eindeutig wird sowas aber wohl nur ein Gericht klären können!


    soweit wollen wir natürlich nicht gehen...wegen "nur" 5-6 Tagen...


    des prob bei uns is, den PR kannste bei uns in der pfeife rauchen...


    trotzdem danke für eure antworten!!!


    Greetz
    Chris

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