Vertrag unterschrieben, mündliche Prüfung durchgefallen

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  • Hallo,


    hier mal eine Frage für die Arbeitsrechtler.


    Am 10.09.2006 wurde ein Arbeitsvertrag (Anschlussbeschäftigung an die Ausbildung für den 01.10.2006) mit dem Unternehmen geschlossen. Die mündliche Prüfung war auf den 29.09.2006 angesetzt.


    Der Vertrag ist schon unterschrieben.


    Jetzt ist aber das passiert was eigentlich nicht passieren sollte, durchgefallen =(


    Der Ausbildungsvertrag verlängert sich ja jetzt automatisch bis zur Wiederholungsprüfung.


    Was ist jetzt mit dem Arbeitsvertrag? Ist er jetzt hinfällig? oder schwebend Wirksam, verzögert, etc.?


    Schönes WE schon mal...

  • Der Arbeitsvertrag ist sicherlich daran geknüpft worden, dass du die Prüfung schaffst, somit wäre der Vertrag hinfällig, wenn du die Prüfung nicht bestanden hast.


    Hier noch die Rechtsgrundlage der Verlängerung:


    Zitat

    § 21 BBiG
    (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
    nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
    auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
    Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

  • Im Vertrag steht davon nichts, aber wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht (durch die automatische Verlängerung), kann man doch keinen anderen Vertrag unterschreiben oder?


    Gab es vielleicht schon mal so einen Fall?

  • also bei uns werden Verträge erst nach dem Bestehen abgeschlossen - auch wenn das dann Freitag Abend ist und irgendwer extra bleiben muss!


    Ich könnte mir vorstellen, dass sich aus den Umständen des Vertragsabschlusses ergibt, dass eine Weiterbeschäftigung erst nach Beendigung der Ausbildung erfolgen soll - ansonsten müsste jetzt m.E. jemand den Vertrag kündigen, seine WE anfechten oder einvernehmlich ein Auflösungsvertrag geschlossen werden, damit nicht zwei Verträge nebeneinander bestehen... sehr komische Situation :(

  • Ok, also es ist alles geklärt:


    Im Vertrag sollte eigentlich ein Passus stehen das er erst nach bestandener Prüfung wirksam wird. Da ich aber eine Standartvorlage bekommen habe, stand das nicht drinne.


    Da der ein verlängert wird, würde der andere Verfallen/gar nicht wirksam. Also gut das ich nicht woanders unterschrieben habe, sondern in der Firma geblieben bin. Jetzt haben wir abgesprochen das er erst nach der Prüfung wirksam wird.



    Grüße


    Ko

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