Hallo!
Super Seite!!
zum Anliegen:
bei uns im betrieb gibt es uneinigkeiten darüber, was vor den anstehenden wahlen "erlaubt" ist und was nicht:
1. darf man "werbung" für sich machen? in welchem rahmen ist das möglich/üblich?
2. inwieweit darf man sich mit einer zweiten person über die wahl unterhalten? darf man preis geben, wen man wählen wird? darf man spekulieren, wer von den anderen, wen wählen wird? wann kann man von "absprache" sprechen? was ist verboten? (Gesetze?)
3. Wenn kandidaten oder andere wahlberechtigte gegen diese regelungen verstoßen, was passiert dann? wird die wahl abgesagt oder müssen die kandidaten oder wahlberechtigten mit konsequenzen rechen?
4. der wahlvorstand bei uns bestand bei der letzten wahl aus der vorherigen JAV-Vorsitzenden (nicht mehr wahlberechtigt, da zu alt), aus der Ausbilderin der kaufmännischen Azubis (keine BR) und aus einem BR-Mitglied. Richtig so?
Gruß,
lala