Verhalten vor JAV-Wahl

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  • Hallo!
    Super Seite!!


    zum Anliegen:
    bei uns im betrieb gibt es uneinigkeiten darüber, was vor den anstehenden wahlen "erlaubt" ist und was nicht:


    1. darf man "werbung" für sich machen? in welchem rahmen ist das möglich/üblich?


    2. inwieweit darf man sich mit einer zweiten person über die wahl unterhalten? darf man preis geben, wen man wählen wird? darf man spekulieren, wer von den anderen, wen wählen wird? wann kann man von "absprache" sprechen? was ist verboten? (Gesetze?)


    3. Wenn kandidaten oder andere wahlberechtigte gegen diese regelungen verstoßen, was passiert dann? wird die wahl abgesagt oder müssen die kandidaten oder wahlberechtigten mit konsequenzen rechen?


    4. der wahlvorstand bei uns bestand bei der letzten wahl aus der vorherigen JAV-Vorsitzenden (nicht mehr wahlberechtigt, da zu alt), aus der Ausbilderin der kaufmännischen Azubis (keine BR) und aus einem BR-Mitglied. Richtig so?


    Gruß,
    lala

  • Kurze Antworten zu so später Stunde:
    ad 1. Klar! Noch nie was von "Wahlwerbung" gehört?
    ad 2. Schon mal was davon gehört, das in einem demokratischen Staat die Wahlen, allgemein, frei, gleich und geheim sind? (siehe Grundgesetz! und dann Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl
    ad 3. -
    ad 4. Das Betriebsverfassungsgesetzt schreibt nicht vor wer im Wahlvorstand drin ist, sondern nur wie dieser sich zusammen setzen sollte (Anzahl an Personen) ... Könnten das aber bitte die Experten für das BetrVG noch mal absegnen und bestätigen oder eben wenn falsch korrigieren. DANKE und Gute N8[/b]

  • Es ist definitiv nicht verboten darüber zu sprechen wen man wählen will / gewählt hat. Es muss nur jeder für sich selbst entscheiden, ob das sinnvoll ist bzw. was die Konsequenzen im "Zusammenleben" (Grüppchenbildung, Argwohn...) der Azubis sind.

  • weil DIE uns das gesagt haben.


    "Ihr dürft nicht über die wahl reden. du kannst jemandem anvertrauen wen du wählen wirst, aber du darfst nicht darüber reden, wer von den anderen wen wählen wird. du darfst auch nicht vor der wahl rum laufen und sagen "wählt mich! wählt mich!"


    SIC


    gesetze dazu? keine, oder?

  • Zitat

    § 63 BetrVG - Wahlvorschriften
    (1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.
    (2) ...


    Das ist die Wahlvorschrift zur JAV. Es ist also ähnlich, wie die der Wahl von Abgeordneten des Bundestages.
    Jede Partei bzw. die Direktkandidaten machen vor der Wahl immer "Werbung" dafür, was sie erreichen wollen.
    Das gleiche gilt somit auch bei dir. Du kannst also den Leuten vermitteln, was du in der Zeit deiner Amtszeit versuchen willst, zu erreichen.


    Spekulationen über "Wer wird wen wählen" sind dann natürlich auch nicht verboten. Solange du keinem was unterstellst und nur vermutest, dass der eine den wählen wird, ist doch alles ok!
    Es gibt doch auch Leute, die vor der Bundestagswahl bei Veranstaltungen zu dem Direktkandidaten gehen und sagen: "Ich wähle Sie, weil mir Ihre Politik gefällt und mein Mann wählt Sie sicher auch". Das ist doch auch nur eine Spekulation, die ja nicht verboten ist, oder?!


    Wer auch immer dir sowas erzählt hat, sollte nochmal drüber nachdenken.
    Wie immer bin ich bereit mich verbessern zu lassen, außer Rechtschreibfehler, die könnt ihr behalten :)

  • unter jav.info (oder so ähnlich) kann man sich sogar Material für die Wahlwerbung bestellen - und gerade bei Listenwahl ist Werbung im Vorfeld doch überall üblich! Wir verteilen immer Flyer/Zeitungen mit unseren Aussagen und Forderungen und hängen im Betrieb auch Plakate auf! Soweit ich weiß, muss sowas im Vorfeld einer Wahl sogar gestattet werden, ohne dass ich dazu jetzt spotan ein Urteil benennen könnte...


    und was "geheim" angeht, da dachte ich bisher immer, dass man die Möglichkeit haben müsste, geheim zu wählen, aber vor kurzem haben mich einige davon überzeugt, dass es tatsächlich so ist, dass man auch nicht offen wählen dürfte!!! aber sagen kann man es natürlich, nur bei der Stimmabgabe darf niemand zusehen können. Alles andere hat was mit fairem Verhalten untereinander zu tun - ich würde also nie jemandem weitersagen, wie andere gewählt haben oder öffentlich darüber spekulieren - aber das muss jeder für sich entscheiden...
    (oft passen solche "ich habe den und den gewählt"-Aussagen anschließend sowieso nicht zum Wahlergebnis!)


    Aber verboten sind solche Spekulationen natürlich nicht, womit man auch keine Konsequenzen fürchten muss!

  • Die Firma muss sogar die Kosten die in der Zeit entstehen übernehmen solange sie natürlich im rahmen sind.
    also wenn ihr jetzt zu fünft seit und du willst 4 stück bewerben dann sollte es vielleicht keine rollex sein aber flyer oder so darfst du auf firmen kosten machen

  • Zitat von "kakktus"

    Die Firma muss sogar die Kosten die in der Zeit entstehen übernehmen solange sie natürlich im rahmen sind.
    also wenn ihr jetzt zu fünft seit und du willst 4 stück bewerben dann sollte es vielleicht keine rollex sein aber flyer oder so darfst du auf firmen kosten machen


    Moment! Das Unternehmen übernimmt die Kosten die durch den Betriebsrat bzw. durch den Wahlvorstand entstehen, jedoch nicht für die Wahlwerbung! Falls Du jetzt an irgendwelche Wahlwerbegeschenke ala Kugelschreiber, Aufkleber, Kalender oder sonstiger Giveaways gedacht hast! Dies sollten dann schon die entsprechenden Gewerkschaften (wenn man den in einer solchen ist) übernehmen.


    "Normale Handzettel" die man mal schnell auf dem Kopierer gefertigt hat, würde ich gerade noch so durch gehen lassen. Oder das ganze als "SPAM-Wahlwerbe-E-Mail" versenden (jedoch dann alle Empfänger in das "Bcc"-Feld eintragen).

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