Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • dafür ist es aber noch zu früh!
    du musst den Antrag unbedingt innerhalb der letzten drei Monate deiner Ausbildung (und zwar möglichst spät!) wiederholen, da er sonst als nicht gestellt gilt! (wenn ich mich nicht irre, regelt das § 78a II BetrVG)


    und ob dann Stellen da sind oder nicht entscheidet im Zweifel ein Gericht! Es ist auch überhaupt kein Problem jemanden überplanmäßig oder halt auf einer befristeten Stelle weiterzubeschäftigen, das hat erstmal überhaupt nichts mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag zu tun!

  • das is jetz auhc shcon mitm betriebsrat geklärt. de rhat das so gesagt. das schreiebn ging an die ausbildungsabteilung, personalabteilung un betriebsrat un es gibt nur die post stelle. un wenn ich die ned nehme dann hab ich gar nix.

  • an diesem Punkt solltest du dich besser nicht auf die Aussage deines Betriebsrates verlassen, sondern lieber mal einen Kommentar zum BetrVG lesen, dann wirst du feststellen, dass das Schreiben erst innerhalb der letzten drei Monate "zählt"!
    was die Stelle angeht, so bleibe ich bei meinem oben schon Ausgeführtem: du weißt nicht, was in den nächsten 10 Monaten (4 bis Ausbildungsende + 6 befr. Stelle) passiert und ich würde immer erstmal auf einem unbefristeten Vertrag bestehen, denn der Arbeitgeber ist in der Beweislast und muss erstmal beweisen, dass in der Zeit absolut nichts passiert und du unmöglich weiterbeschäftigt werden kannst - und überhaupt würde ich sowas auch immer gerichtlich klären lassen, denn auch der Betriebsrat weiß nicht immer, wer z.B. schon schwanger ist und deswegen in absehbarer Zeit ausfällt o.ä.

  • Hallo,
    auch auf die Gefahr hin, dass ich mit zum x-mal wiederhole :D
    Ist der Antrag auf Übernahme durch einen JAV´ler erstmal fristgerecht (wie ConAirchen beschrieben hat) gestellt, kann der Arbeitgeber diesen nur gerichtlich unwirksam werden, oder auflösen lassen. Andere Möglichkeiten bestehen nicht und wie schon geschrieben wurde, muss der AG erstmal vor Gericht belegen können, dass er dich nicht unbefristet beschäftigen kann.


    Die Aussage des Betriebsrates, dass du nachher ganz ohne Beschäftigungsverhältnis dastehst entspricht nicht der gängigen Rechtssprechung. Vergleichbare Verfahren nach §9 BPersVG bei uns in denen der JAV´ler verloren hat, gingen so aus, dass dem JAV´ler immer noch der befristete Arbeitsvertrag zugesprochen wurde.
    Also nicht einschüchtern lassen und sich unbeding Rechtsberatung von der Gewerkschaft o.Ä. einholen.


    Bis dann

  • ach is das alles kompliziert.
    die postabteilung will bis freitag bescheid haben ob wir die stelle annehmen oder nicht.
    es ist so. unser versicherungsunternehmen bestecht aus leben auf gegenseitigkeit und sach AG. mein azubivertrag läuft über die leben, daher habe ich auf die stellen in sach kein anrecht, da ich auch nur wegen jav genommen werde und nicht aufgrund meiner guten leistungen.
    so. in leben sind KEINE stellen in der direktion frei. nur die 2 befristeten, eine auf 6 monate und eine auf 3 jahre. welche ich dann bekommen würde, wieß ich nicht, ich nehme mal an die 3jahre.
    jedenfalls gibt es nichtz anderes, und der betriebsrat hat uns geraten die stellen anzunehmen, da wir ansonsten ohne job da stehen da es definitiv keine anderen stellen derzeit gibt. sollte es aber innerhalb den nächsten monaten bis ausbildungsende zu anderen offenen stellen in leben kommen, dann können wir eine von denen haben. sollte dies nicht passiern, und den stellenausschrieb kann man hier immer gut verfolgen im internen intranet, was ich auch jeden tag fleißig tue, dann bleiben wir erst mal in der post.
    als azubi darf ich mich nicht auf sach stellen bewerben, da es ein "eigenständiges" unternehmen ist, bzw auch wenn die mich nehmen würden (und das würden die, da ich 3 sachabteilungen habe, die mich wollen, aber leider keine stelle frei haben, und deren gruppenleiter alle im betriebsrat sach sitzen und in jedem falle ein gutes wort für mich einlegen würden), würde ich den platz nicht bekommen, weil mir die ausbildungsleitung einen strick durch drehen würde, weil hätt ich gute noten gehabt, hätten sie mich auf ne sach stelle gesetzt, wie all die andern azubis, da ich das aber nicht hatte, sagen die so oder so nein. das hab ich alles schon mitm betriebsrat durchgesprochen.
    bin ich aber dann ab 1.2.07 angestellte, so kann ich mich durch das komplette unternehmen durch auf stellen bewerben, da ich dann nichtz mehr mit der ausbildungsleitung zu tun habe.
    so was soll ich dnen nun tun. ich will doch auch keinen rechtzstreit anfangen. ich mein wow ein vertrag auf 3jahre is doch shcon mal was! alle anderen plätze von denen, die aufgrund guter noten genommen wurden, sind nur auf 6monate befristet!
    meine jav amtszeit geht noch bis november 2008, meine stelle ging sogar bis februar 2010. wenn ich mich dnan widerum in die jav wählen lasse, was vom alter her ja noch klappt ;o), dann hab ich wenn der 3jährige vertrag ausläuft, immer noch ein recht auf unbefristeten vertrag, meiner meinung nach?


    wie würdet ihr vorgehen. ich hab keine ahnung wie ich es nun richtig mach eund wie falsch?

  • Es wurde ja jetzt in diesem Thema mehr als oft erklärt...


    Du hast ein Recht auf unbefristete Übernahme, sofern eine Stelle zur Verfügung steht.


    OB eine Stelle zur Verfügung steht entscheidet im Zweifel ein Gericht, wenn Du diesen Weg gehen wollen würdest.
    Auch ob nicht doch eine Beschäftigung bei dieser anderen AG möglich oder sogar verpflichtend wäre.


    Wenn Du einen befristeten Vertrag unterschreibst hast Du das Recht auf unbefristete Übernahme VERWIRKT.


    So. ;)


    So wie es mir scheint möchte Dich Dein Arbeitgeber momentan zu etwas drängen, damit Du dann nicht rechtzeitig den Antrag auf unbefristete Übernahme stellen kannst. Jedenfalls hört sich das alles so an.


    Wenn Du Dich jetzt bereit erklärst Stelle X nach Deiner Ausbildung anzutreten, ohne jedoch einen befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben dürfte das unproblematisch sein.


    Und ich sag jetzt einfach mal... selbst wenn Du dann in der Postabteilung sitzt und Briefe verteilst... Du hast zumindest einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Chance Dich auf künftig freiwerdende Stellen zu bewerben.


    Allerdings wirst Du Dich mit einer entsprechenden Bezahlung zufrieden geben müssen... ich denke es wäre vermessen zu erwarten, dass man in der Postabteilung wie eine Chefsekretärin bezahlt wird.


    Genauere Beratung sollte man übrigens immer bei einer Gewerkschaft suchen... das sind schließlich die Fachleute.


    Darüberhinaus können wir hier ja auch nicht wirklich viel sagen, weil wir die genaue Situation in Eurem Unternehmen (Stellen, Abschlüsse der Azubis etc.) nicht kennen.


    Gruß, Daniela

  • Noch mal zur Verdeutlichung...


    Du erhältst hier keinen verbindlichen rechtlichen Rat.


    Was Du hier erhältst sind lediglich Tipps aus unserer Erfahrung.


    Wirklich auf der sicheren Seite wärst Du mit der Unterstützung der Gewerkschaft und/oder mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes.


    Wenn Du aufgrund unserer Ratschläge etwas machst und dann nicht das gewünschte Ziel erreichst übernehmen weder Poko (Hoster dieses Forums) noch wir Verantwortung dafür.


    Ich weiß nicht was Du mit "unter Vorbehalt annehmen" meinst.
    Aber Du solltest darauf achten, dass dadurch Dein Übernahmeanspruch nicht erlischt.


    Ob das irgendwie so zu machen ist wie Du das jetzt grade schilderst weiß ich nicht... wie gesagt... in so einer verzwickten Lage lohnt es sich vielleicht schon einen richtigen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

  • richtig, so sehe ich das auch und deshalb habe ich nun einen gut befreundeten rechtsanwalt zu rate gezogen :)
    der nimmt sich jetz mal der sache an und verschafft sich nen überblick und dann mal schaun was er sagt.


    ja is doch klar dass es sich hier lediglich um tipps handelt!!!!

  • Zitat von "rockabella"

    gut, dann werde ich unter vorbehalt annehmen.
    meine bedingung: ich will einen unbefristeten vertrag, akzeptiere aber auf einer befristeten stelle zu sitzen bis sich eine unbefristete stelle im unternehmen für mich findet!
    außerdem reiche ich das schreiben im januar nochmals ein!


    gut?


    NEIN!!!
    Du darfst KEINEN befristeten Vertrag akzeptieren!!!


    Wenn Du dies tun würdest, und dann würde kurze Zeit später eine interne Stellenausschreibung erfolgen, könntest Du Dich darauf gar nicht bewerben, da du nur eine Zeitarbeitskraft bist! Auf diese Stellen können sich bei internen Stellen nur Personen die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden bewerben!


    Ansonsten stimme ich dem, was Daniela gesagt hat absolut zu und finde es gut, dass Du das ganze jetzt mal an einen Rechtsanwalt gegeben hast. Der ist hoffentlich auch auf Arbeitsrecht spezialisiert oder?

  • Zitat

    NEIN!!!
    Wenn Du dies tun würdest, und dann würde kurze Zeit später eine interne Stellenausschreibung erfolgen, könntest Du Dich darauf gar nicht bewerben, da du nur eine Zeitarbeitskraft bist! Auf diese Stellen können sich bei internen Stellen nur Personen die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden bewerben!


    Das sehe ich jetzt anders.


    Bei uns z. B. dürfen sich Leute in einem befristeten Arbeitsverhältnis auch auf unbefristete Stellen bewerben... oft haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur diese Chance überhaupt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kommen.


    Schließlich sind auch Mitarbeiter/innen in befristeten Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmer gem. § 5 BetrVG... es gelten also grundsätzlich die gleichen Regelungen auch für Sie... und das Recht sich auf eine intern ausgeschriebene Stelle zu bewerben ist mMn nicht ausgeschlossen.


    Gruß, Daniela

  • das kann man m.E. so pauschal gar nicht sagen, bei uns hängt es z.B. von der Art der Stelle oder dem Grund der Befristung eines Vertrages ab, ob sich jemand überhaupt auf andere ausgeschriebene Stellen bewerben darf!
    das kann also in jeder Dienststelle bzw. jedem Betrieb anders geregelt werden!

  • Hallo,
    im ÖD wird es aber leider mitlerweile zur "Mode" dass man die Ausschreibungen so gestaltet, dass sich nur bereits unbefristet Beschäftigte auf diese Stellen Bewerben können.
    Wird z.B. gemacht, wenn trotz Einstellungsstop eine Stelle unbedingt besetzt werden muss. So geht wenigstens die alte Stelle des Bewerbers in die Einsparung.


    Trotzdem würde ich bevor ich einen Zeitvertrag unterschreibe, den Weg übers Gericht nehmen. Auch wärend des Verfahrens besteht ja die Möglichkeit sich auf interne Ausschreibungen zu bewerben. Die meisten Verfahren laufen ja so lange, wie die Zeitverträge.
    Ich habe z.B. 2004 als HJAV-Vorsitzender ein Verfahren nach §9 BPersVG vom Sept. `04 übernommen welches bis zu meinem Ausscheiden 2006 und meines Wissens auch bis heute noch nichteinmal in erster Instans verhandelt worden ist. Die JAV´lerin ist seitdem in der Verwaltung beschäftigt und hätte eigentlich nur einen Zeitvertrag bis Aug. `05 bekommen.


    Bis dann

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!