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  • ja ich weiß, der thread besteht shcon allzu oft, aber es ist wirklich wichtig ( wie bei allen anderen auch ;o)) ich bin knapp 21, Azubi zur Versicherungskauffrau.
    also:
    ich bin seit mai jav mitglied, und auch stellvertretende vorsitzende. (wahlen wurden vorgezogen, da jav-mitglieder in den betriebsrat gewählt wurden.)
    so, ich befind emich im 3ten lehrjahr, habe im november abschlussprüfung theorie und im januar mündlich.ausbildungsvertragsende is der 31.01.2007
    meine zeugnisse sind von halbjahr zu halbjahr leider shclechter geworden. musste schon 3 mal jetz unterschreiebn, dass zu gegebenem zeitpuntk kein vorshclag auf übernahme erfolgen konnte. im aktuellen letzten zeugnis hatte ich 4vier 4en, eine 5 un den rest 3en.
    zum 1ten august hab ich dann mal ein qualifiziertes arbeitszeugnis angefordert, da shab ich auch erhalten und es is im guten 2erbis 2-er bereich, auch mit den vershclüsselten worten, da shab ich alles nachgeguggt extra.
    jedenfalls habe ich jetzt am freitag den 8.9. unterschreiebn müssen dass ich definitiv ned übernommen werde zum ende.
    stand der übernahme: von 22VKlern werden ca 16 übernommen und bei denen sind die noten teilweise auch ned so toll.
    so, was soll ich tun? bei uns gibt es noch einige stellen im haus und in den aussenstellen. soll ich von meinem recht nach §78a gebrauch machen. oder hab ich überhaupt ne chance?
    meien betrieblichen beurteilungen aus den abteilungen sind immer super gewesen, es hapert echt nur am schulischen. und man kann nciht sagen dass ich nciht gewillt bin zu lernen, denn wissen muss ich mir auch im unternehmen in den abteilungen aneignen, sonst würden meien beurteilungen nciht so top aussehen wie sie aussehn.
    teilweise stehen sogar sachen drin wie "sie wäre sicher auch nach der ausbildung eine gute mitarbeiterin!".
    das heißt ja wohl dass die abteilungen mich super fanden/finden!
    mir mahct die arbeit als javler richtig richtig viel spaß und ich will auch das amt nicht aufgeben. viele haben shcon zu mir gesagt "endlich geh mal wieder wa sin der jav" und "wenn du gehst dann geht alles wieder den bach runter".
    was soll ich also tun?
    will auch ned dann als depp der firma dastehn im sinne von "die hat sich doch eh nur hier eingeklagt!"
    wie soll ich vorgehen?
    und wie ist das hier zu verstehen?: hätt ich also keien chance: "der Arbeitgeber ist auch dann nicht verpflichtet einen JAVi zu übernehmen, wenn die Noten eines Mit-Azubi's um mindestens 2 Notenstufen besser sind"



    vielen dank dass sich jemand zeit für mein anliegen nimmt und danke für eure antworten schon mal.
    lieben gruß
    eve :?

  • Hallo!


    Hm... Du hast also unterschrieben, dass Du nach Ende Deiner Ausbildung nicht übernommen wirst.


    Ich frag' jetzt noch mal genauer nach... was genau hast Du unterschrieben?


    Ich denke hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut an.


    Wenn Du nur eine Empfangsbestätigung unterschrieben hast in der Du bestätigst, dass Du ein Schreiben von Deinem Arbeitgeber erhalten hast in dem er Dir mitteilt, dass Du nicht übernommen werden kannst dürfte das keine negativen Folgen haben.


    Hast Du aber ein Schriftstück unterschrieben, das nicht nur eine reine Empfangsbestätigung darstellt würde ich sagen, dass Du Dir Deine Chancen verspielt hast.


    Dein Ausbildungsvertrag endet zum 31.01.2007 wie Du sagst.
    Wichtig hierbei ist, dass die Ausbildung mit dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung endet.
    Bereits für den Tag danach benötigst Du einen neuen Arbeitsvertrag.


    Bekommst Du allerdings keinen Vertrag, erscheinst am Tag nach der Prüfung zur Arbeit und wirst nicht nach Hause geschickt wird dadurch in der Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag begründet.


    Aber noch mal zur Übernahme... Für JAVi's besteht ein besonderer Übernahmeschutz... dazu ist ja an geeigneter Stelle hier im Forum bereits alles erklärt.


    Es hängt jetzt davon ab was Du im Eifer des Gefechts genau unterschrieben hast.


    Viele Grüße, Daniela

  • danke für die schnelle antwort!!!!


    also ich geb hier mal den text wieder, der im dokument steht (das dokument mussten alle unterschreiben, die ned genommen wurden egal ob jav oder ned, auch wer sich geweigert hatte musste es dnan doch utnwerschreiben):


    Sehr geehrte Frau XY,


    aus leistungs- und betriebsbedingten Gründen werden wir Sie nach Beendigung Ihrer Ausbildung nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen. Ihr Arbeitsverhältnis endet daher automatisch mit der Beendigung Ihrer Azsbildung mit Ablauf des Tages Ihrer mübndlichen Abschlussprüfung, spätestens jedoch am 31.01.2007.
    Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche einer anderen Beschäftigung unternehmen und sich unverzüglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden müssen.


    Mit freundlichen Grüßen
    blablabla


    unten drunter steht:


    Kenntnis genommen:


    und ann musst ich mit Name, Ort un Datum unterschreiben.


    so siehtz aus, man sagte mri ausdrücklich das sei NUR eine Kenntnisname!

  • Hallo rockabella,
    bei dem Schreiben deines Arbeitgebers, bin ich mir nicht sicher ob es "nur zur Kenntnissnahme" war!


    Aber ich will auch noch was zu dem Arbeitszeugnissatz:


    "sie wäre sicher auch nach der ausbildung eine gute mitarbeiterin!"


    schreiben. Leider habe ich zwar kein entsprechendes "Codebuch" vorliegen, aber die Formulierung: "wäre sicher auch" ist doch eine Art Einschränkung, meiner Meihung nach. So nach dem Motto: Wenn wir niemand anderen finden, würden wie eben sie nehmen.


    Ich wünsche schon mal viel Erfolg bei der Stellensuche und noch ein Tipp: ein bissl auf die Dibfählers achten!!!

  • Tipp: frag bei deiner Gewerkschaft nach und lass dich da mit jemandem verbinden, die oder der Spezialist für solche Fragen ist. Viele Gewerkschaften haben extra Jugendsekretärinnen und Jugendsekretäre.

  • also bei der bewertung aus der abteilugn hatt eich die beste bewertungsstufe die man als azubi haben kann, alle bereiche übertroffen und mit guten begründungen dazu und unten drunter stand nochdieses hier, der genaue wortlaut war:


    "...Diese Bewertung war möglich, da sie über eine schnelle Auffassungsgabe verfügt und sich kionzentriert auch einem neuen Arbeitsgebiet stellt. Frau XY hat viel Interesse und Freude an der ihr angetragenen Aufgaben gezeigt. Sie hat uns tatkräftig unterstützt. Wir hätten Sie gerne einen länngeren Zeitraum bei uns gehabt,. Sie hat gezeigt, dass sie nach Ihrer Ausbildung mit Sicherheit auch eine gute Kollegin wäre"


    das hat die gruppenleiterin einer abteilung geschrieben. denke ned dass das was verschlüsseltes darstellen soll da ich mich mit ihr sehr gut verstanden habe und sie es wirklcih doof fand dass ich ned so lange da war.

  • mit dem Schreiben erfüllt dein Arbeitgeber nur seine Informationspflicht und mit der Unterschrift bestätigst du ihm, dass er dir dieses Schreiben tatsächlich rechtzeitig ausgehändigt hat - mehr nicht! Auf keinen Fall kann deine Unterschrift als inhaltliche Übereinstimmung oder gar als Verzicht auf deinen Übernahmeanspruch gewertet werden!!!


    Also beantrage ihn! Das, was mit den Noten angesprochen wurde ist so zu verstehen, dass der Leistungsgedanke nicht völlig außer acht gelassen werden darf, d.h. erst wenn ein JAVi mehr als eine volle Note schlechter ist als der schlechteste (!!!) ansonsten übernommene Azubi, kann der AG aus Leistungsgründen eine Übernahme ablehnen! Diesere schlechtere Prüfung wird JAVis zugestanden, da sie aufgrund ihrer JAV-Tätigkeit weniger ZEit zum Lernen haben bzw. auch während der praktischen Ausbildung einige Zeit nicht am Ausbildungsplatz verbringen oder sich auch ansonsten durch ihren Einsatz unbeliebt gemacht haben könnten, was Auswirkungen auf die Noten haben kann.


    Allerdings muss dir klar sein, dass für dich dann ein anderer Azubis nicht übernommen werden wird (wenn die Zahl 16 schon feststeht) und dieses im Betrieb immer zu Diskussionen führen wird, die z.T. sogar Jahrzehnte anhalten ("die ist ja nur übernommen worden, weil ... und dafür musste X gehen") - dagegen kannst du denen dann allerdings argumentieren, dass ja DU in die JAV gewählt wurdest und nicht jemand der anderen... naja, das ist halt eine Frage, die nur du dir beantworten kannst - je größer eine Firma, desto geringer wird das Gerede sein...

  • ...und unsre firma is goß :)
    über 1000leute in der drektion :o)


    naja also ich bin definitiv schlechter als der azubi mit den shclechtesten noten. ich hab ne 5! un da bin ich die einzige.
    un es sin auch leute mit 4en eingestellt worden.
    oder kommt es auf die gesamtnote an zum ende hin?

  • Hm... also nix für ungut, aber bei uns werden Auszubildende mit einer Vier als Endnote schon nur mit Hängen und Würgen eingestellt.


    Mit der Endnote fünf hat man bei uns aber eh die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen und kommt für eine Übernahme - JAV hin oder her - nicht in Frage.

  • so hab alles eingereicht un ne stelle bekommen, ne ganz schlechte stelle. im keller in der post. post sortieren, einscannen und an die abteilungen routen...befristet auf 6monate un währenddessen kann ich mich aber auf andere stellen bewerben wenn es wieder welche gibt innerhalb der direktion, da ich ja ein recht habe auf unbefristet.

  • noch habe ich ja nichtz unterschrieben.
    es ist so dass unten in der post eine 2 in mutterschutz sind un ich und noch einer aus der jav die 2 stellen dann so lange kriegen bis die wieder kommen, sollte sich aber irgendwann jetz noch davor oder währenddessen eine andere stelle finden kriegen wir die.
    das mit den minderwertigen stellen war schon extra für uns 2 javler von der ausbildungsabteilung do vorgesehen wordennach dem motto "sollten die den antrag stellen, kriegn die einfach da unten ne stelle im keller un ruhe is"


    ich fühl mich ehrlich gesagt unter wert verkauft, denn ich weiß was ich in den ganzen versicherungsabteilungen, die ich durchlaufen habe, geleistet und drauf habe.

  • Hallo,
    ich kenne jetzt den ganzen Ablauf des Verfahrens nicht:
    - du wirst schon unbefristet Beschäftigt ?
    - wenn ja, auf einem minderwertigen Arbeitsplatz und niedriger Eingruppierung im Lohn ?


    So einfach kann sich der AG denn nicht machen. Er kann also nicht um dem Gerichtsverfahren zu entgehen einen JAV´ler auf einem minderwertigen Arbeitsplatz beschäftigen. Auf diese Idee sind schon einige Unternehmen und Behörden gekommen und sind vorm VerwG bzw. ArbG gescheitert.


    Bis dann

  • zur zeit habe ich einen ausbildungsvertrag bis 31.01.2007.
    so.
    zum 1.2. soll dann der neue vertrag laufen, entweder 6 monate oder 3 jahre, je nachdem wie ich mich entscheide (die eine hat muttershcutz 6monate, die andere is für 3 jahre weg).
    mein ausbildungsberuf ist versicherungskauffrau und darin mache ich jetz auch bald den abschluss.
    meine stelle ist dann in der post unseres hauses. post sortieren, einscannen und an die abteilungen routen.
    ob mein gehalt gleich meiner qualifikation ist, muss ich noch abklären, hoffe ich werde nicht nach tätigkeit bezahlt!

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