Feedback vom BR zum Azubifragebogen

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • hallo zusammen,


    Wir haben vor kurzem einen Azubifragebogen durch die Reihen gegeben und er wurde von unseren Azubis durchweg positiv aufgenommen.


    Im Vorfelde haben wir diesen Bogen durch den BR absegnen lassen, jedes BR-Mitglied hatte diesen Bogen zur Ansicht! Ein Kommentar lautete sogar ?so etwas sollte es für die Mitarbeiter auch geben!?


    Nachdem wir die Aktion ausgeführt haben, haben wir natürlich in einer Versammlung die Ergebnisse präsentiert, bis auf wenige Außreißer waren die Antworten sehr positiv, dem Unternehmen gegenüber, aber auch die Azubis unter sich.


    Jetzt hat die Ausbilderrunde (Gremium das bei uns für die Ausbildung zuständig ist) Kritik angemeldet und gefordert wir hätten sie darüber unterrichten sollen, einige Fragen spiegeln doch kein Ergebnis wieder, was würden wir jetzt mit dem Bogen anstellen wollen, warum, wieso wesshalb....


    Meine Frage... haben die überhaupt ein Mitspracherecht??? So ein Fragebogen ist doch gängige Praxis bei vielen Unternehmen, müssen wir dieser Runde Rechenschaft liefern? Eigentlich doch nur dem BR, oder bin ich falsch?


    Blöd an dieser ganzen Geschichte, ein Mitglied des BR ist gleichzeitig in der Ausbilderrunde und meldet sich jetzt (nachdem der Bogen genehmigt wurde durch den BR) Kritik an. Wir finden uns sehr mißverstanden und die Kritik im nachhinein sehr unangebracht. Neben bei bemerkt :cry:


    Für eine kurze Antwort zu meiner oben gestellten Frage wäre ich dankbar! :D


    Es grüst Euch
    das Sternchen

  • ich kenne mich ja mal wieder nur mit den Personalvertretungsgesetzen und der Rechtsprechung dazu aus, aber meist ist das ja übertragbar...


    solche Fragebogen sind problematisch, weil sie eine Art Beurteilung darstellen, die alleine dem Arbeitgeber obliegt! Was die Frage zur Auswertung betrifft, dürften sich eure Ausbilder dort auf das Datenschutzrecht beziehen!


    zum BPErsVG gab es mal ein Urteil, dass entsprechende Erhebung nur von seiten der Dienststelle durchgeführt werden dürfen. Aber dabei kommt es sicher auch auf den genauen Inhalt der Fragen an.


    Insgesamt würde ich sagen, ist das Mitspracherecht eurer Ausbildungsverantwortlichen überhaupt nicht abwägig und ich hätte die auch im Vorfeld darüber informiert...

  • Man informiert in einem solchen Falle allein schon aus dem Grundsatz der "Vertrauensvollen Zusammenarbeit" vorher die Ausbildungsleitung.


    Selbst wenn dort ein Mitglied in einem Personalvertretungsgremium sitzt, dies ist zwar schon eigenartig wenn dieser jetzt irgendwas daran moniert, aber jetzt ist eh das Kind in den Brunnen gefallen.


    Einer weiteren Beurteilung kann ich nicht machen, da ich die Fragen nicht kenne. Schließe mich aber im übrigen ConAirchen an.

  • Hallo,
    ich schliesse mich meinen Vorrednern an. Aus meiner Erfahrung heraus müssen solche Fragebögen entweder so anonymisiert werden, dass aus den Antworten keine Rückschlüsse auf einzelne Ausbilder und Beschäftigte möglich ist oder wie in eurem Fall von BR absegnen lassen.
    Selbst wenn man jetzt unterstellt, dass euer Fragebogen einer Beurteilung der Ausbilder gleichkommt, ist diese ja (vielleicht durch Unwissenheit) durch den BR genehmigt worden.
    Hätte jetzt der AG einen Fragebogen herausgegeben wollen, hätte der BR ja auch diesem als Arbeitnehmerbeurteilung zustimmen müssen.


    Da aber schon dass Ergebnis der Umfrage feststeht und bereits präsentiert wurde, ist es für Einwände der Ausbilder wohl etwas zu spät. Wenn man jetzt aber davon ausgeht, dass sich keine Nachteile für die einzelnen Ausbilder ergeben und dies den Ausbildern auch klar macht, sollte sich die Sache eigentlich problemlos lösen lassen.


    Bis dann

  • Also, auf dem Fragebogen waren alle Angaben freiwillig, nirgendwo sollten Namen von Azubis oder Ausbildern genannt werden, die meisten Daten beziehen sich lediglich auf das Ausbildungsklima, Berufschule/WAK, etc. kein Azubis wird angehalten seinen Ausbilder zu "verpfeifen" lt. Gesetzt (gestern mit dem BR nachgeschlagen) müssen wir sowas nur über den BR absegnen lassen.


    How ever, ich schreib wie es ausgeht :roll:

  • wie gesagt, zum BPersVG gibt es ein altes Urteil, wonach solche Fragen (die -in welcher Form auch immer- Rückschlüsse auf eine Gruppe von Beschäftigten und das dortige Arbeitsklima zulassen) ausschließlich dem Dienstherrn obliegen (+ Zustimmung PR) und wenn sie schon von der JAV durchgeführt werden, sollte dieser wenigstens vorher darüber informiert werden...

  • Hallo,
    da gibt es auch neuere Urteile zu, die das mit der Rückverfolgung auf einzelne bestätigen. Hatten vor ca. 2 Jahren bei uns dasselbe Problem, dass wir die Fragebögen zusätzlich anonymisieren mussten, da die Azubis ihre Behörde nennen sollten. Bei unserem grössten Bereich, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung war dass auch kein Problem, da hunderte Azubis und damit auch Ausbilder pro Mittelbehörde vorhanden waren. Bei den Oberbehörden, die teilweise nur 20 Beschäftigte und damit auch wenig Azubis haben, war durch die Angabe der Behörde der Ausbilder sofort bekannt.


    Bis dann

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!