Erstwahlen erst nach 6 Monaten?

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  • Hallo wir sind seit dem 1.8. nun 6 Auszubildende und nun wollte ich wissen wo es steht das man die Erstwahl der JAV erst nach 6 Monaten mahen kann. Ich habe mich versucht durch zu kämpfen aber konnte keinen Gesetzestext finden der dieses Thema direkt behandelt.


    Mich würde das Persönlich nämlich treffen da ich im Januar ausgelernt habe und die Wahlen dann im Feb. stattfinden würden.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ich weiß nicht wo du arbeitest, Verwaltung oder wo?


    Wenn das BetrVG gilt, dann les ich nichts von so einer "Sperre", was die Leute aus deinem Betrieb meinen ist sicherlich das:


    Zitat

    § 8 Wählbarkeit
    (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.


    Die alten Azubis können die JAV im Zeitraum wählen, den ich nachfolgend noch nenne.


    Zitat

    § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
    (1) Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.
    ....

  • Arbeite in einer Normalen GmbH als Bürokaufmann


    Und wir sind erst seit die Neuen Azubis da sind genug damit wir eine JAV gründen können kann es damit zusammen hängen?


    Ich finde nämlich auch keinen Text der das anders aussagt als deiner ($64) aber es bezieht sich auch keiner auf den Fall der gründer der ersten JAV


    Vielen dank für die Antwort

  • soweit ich das verstehe, sind die 6 Monate doch aber nur Voraussetzung der Wählbarkeit und nicht der Wahlberechtigung?!
    Wählbar müsste ja theoretisch zum Zeitpunkt der Wahl nur einer sein, solange genügend Azubis das aktive Wahlrecht besitzen... wenn die neuen Azubis sofort alle wählen dürfen (was ich nicht weiß!), dann spricht doch nichts gegen eine sofortige Wahl!


    oder ist auch das Wahlrecht an eine Mindestfrist geknüpft?

  • Eigentlich hast du Recht!
    Die neuen Azubis können sofort die JAV wählen, war bei uns glaub ich auch so.


    Ich denke, dass das BetrVG für dich gilt, somit solltest du dich also auf § 64 BetrVG berufen können, wo es heißt:


    Zitat

    (1) Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.


    Hier nochmal der Querverweis auf § 13:



    Ich denke also, dass du das Recht hast, die Wahlen zu verlangen.
    Dazu noch ein Verweis auf § 60:


    Zitat

    § 60 Errichtung und Aufgabe
    (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.


    Viel Erfolg, ich hoffe, ich hab keinen § übersehen.

  • Hallo,
    wie ConAirchen schon geschrieben hat könnt ihr sofort mit dem Wahlverfahren beginnen sobald die Vorraussetzungen nach §60 BetrVG erfüllt sind. Eine Sperre die eine JAV-Wahl aufschieben könnte gibt es meines Wissens nicht.


    Weiterhin sind alle Jugendliche und/oder Azubis unter 25 wahlberechtigt.
    Wählbar als JAV´ler alle Arbeitnehmer unter 25 denen nicht das Recht auf wählbarkeit gerichtlich aberkannt wurde. Eine Regelung wie für angehende Betriebsratsmitglieder, die erst min. 6 Monate dem Betrieb angehören müssen gibt es für JAV-Wahlen nicht.


    Hier mal zum Mitlesen im BetrVG sofern noch nicht im Treat eingesetzt:


    Bis dann

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