Neue Übernahmeregelung nach nicht bestandener Prüfung???

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  • :?:


    Zwei unserer Azubis haben leider ihre schriftliche Prüfung nicht geschafft und müssen im November alles nachholen.


    Gelten dann die Schreiben noch, in denen einem davon eine Nichtübernahme und dem anderen die 6monatige Übernahme mitgeteilt wurde, oder verlieren sie ihre Gültigkeit?

  • So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Schreiben verlieren Ihre Gültigkeit, da sich die Arbeitsplatzsituation in vier Monaten ja eventuell verändern könnte. Sicher bin ich allerdings nicht. Aber ich denke schon, dass dann neue Schreiben kommen werden.

  • Die Frage ist, ob sie das Schreiben neu versenden MÜSSEN. Denn wenn sie es müssen, und denken aber, dass das alte Schreiben seine Gültigkeit behält, dann kommt das ja einer Nichtmitteilung gleich, und es gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbefristete Zeit.


    Wenn die alte Mitteilung ihre Gültigkeit behält, brauche ich dem Azubi ja weiter keine Hoffnung zu machen.


    In unserer Personalverwaltung will ich nicht nachfragen, weil die ja sonst gleich auf den Trichter kommen und "vorgewarnt" sind. Der TVAöD ist ja auch noch zu neu, hat einer von euch Connections zu ver.di und könnte sich da erkundigen?

  • Hallo,
    das sehe ich mit der Nichtmitteilung etwas anders. Leider kenne ich das Urteil vom LAG Hamm nicht, wenn also jmd. einen Link hat wär schon nett.
    Soweit ich weiss, hat das BVG in einer Personalvertretungssache zu §9 BPersVG bei Nichtmitteilung schon anders entschieden. Leider finde ich in meinem Kommentar kein Aktenzeichen.
    Wie gesagt ist dass mit der Nichtmitteilung etwas umstritten.


    Bis dann

  • Zitat von "Dominic"

    Leider kenne ich das Urteil vom LAG Hamm nicht, wenn also jmd. einen Link hat wär schon nett.


    Wo ist denn von einem Urteil die Rede??? Und worum soll es in besagtem gehen? :?:

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