Hausbesuch vom AG

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  • Also ich habe noch nie etwas gehört, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer besucht hat, nur weil der länger krank war!


    Wenn ein Krankenschein vorliegt, dann kann der Arbeitgeber sich noch so quer stellen.
    Mir fällt keine Rechtsgrundlange ein, nach der ein AG handeln konnte, er hat also keinen Handlungsspielraum, wenn einer anderes sagt, lass ich mich gern belehren.

  • Warum sollte ein AG nicht mal einen Krankenbesuch bei dem AN machen dürfen? Vielleicht will er sich ja nur mal erkundigen wie es ihm geht? Im gute Besserung wünschen. Schließlich gibt es ja so etwas wie die "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers! Und diese will er ja nur wahrnehmen. ;)

  • Hallo,
    klar darf der AG seinen AN besuchen um nach ihm zu sehen, sofern dadurch nicht gegen Grundrechte (Unverletzbarkeit der Wohnung, usw.) verstossen wird.
    Rein rechtlich hat der AN aber durch den Hausbesuch nichts zu befürchten, wenn er glaubhaft krank geschrieben ist und nicht mit diagnostizierten schwehren Gebrechen einer mit der Krankheit nicht zu vereinbaren Tätigkeit nachgeht. Der Maurer mit Rückenproblemen, sollte sich also nicht dabei erwischen lassen wie er gerade die Baugrube für sein neues Eigenheim aushebt.


    Erst wenn sich aus dem Hausbesuch arbeitsrechtliche Konsequenzen für den AN ergeben, muss der Betriebs-/Personalrat beteiligt werden.


    Bis dann

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