Hallo,
wir stehen jetzt mal wieder vor einer fantatischen Idee seitens einiger Bevollmächtigter, welche über die Übernahme von Azubis zu entscheiden haben.
Im einer Abteilung kam nun die Idee auf, eine bestimmte Auszubildende als Aushilfe nach der Ausbildung zu übernehmen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Mitglied der JAV.
Natürlich sollte es das Ziel sein, diesen Aushilfsjob zu vermeiden und als Vollzeitjob zu vermitteln.
Weder im BetrVG noch im BBiG werde ich jedoch hinsichtlich eines nützlichen Paragraphen fündig. Somit sehe ich es so, dass dies nur verhindert werden kann, wenn die Übernahmeerklärung schriftlich vorliegt. Sollte dann das Angebot hinsichtlich des Aushilfsjobs eintreffen, müsste man diesen doch ablehnen können, aber gleichzeitig auf die Übernahmeerklärung pochen können. Ich erinnere mich dunkel, dass ein Arbeitnehmer nicht in eine Stelle mit geringerem Entgelt übernommen werden kann, wenn ihm die Übernahme zugesagt ist. Die entsprechende Gesetzes-Textstelle habe ich jedoch nicht mehr zur Hand.
Ist jemandem evtl. ein ähnlicher Fall bekannt und/oder hat eine Lösung bzw. einen Ansatz dem Auszubildenden zu helfen?
mfg, TZ