Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Arbeitszeit.
In wieweit kann der AG eine 6 Tagewoche anordnen. Bis jetzt wurde von Montag bis Freitag gearbeitet und Samstag war freiwillig.
Der Arbeitsvertrag beinhaltet auch nur freiwillig und eine BV gibt es nicht. Im Tarifvertrag kann ich auch nichts finden was dem AG das recht gibt.
Meiner Meinung nach geht das nur mit einer BV und dem BR oder mit einer Änderungskündigung.
Gruß Maik1